„NT“ kehrt zurück

Kreistag gibt Weg frei für Wiedereinführung des alten Nürtinger Kennzeichens


Zwei Jahre lang haben die Nürtinger gekämpft, Unterschriften gesammelt und Petitionen gestartet. Anfang Oktober gab der Kreistag dann nach: Das Autokennzeichen des Altkreises Nürtingen „NT“ darf auf die Straßen zurückkehren.

Zwölf historische Kennzeichen erlebten in den zurückliegenden Monaten ihr Comeback. Seither kann man unterwegs immer häufiger Autos mit „LEO“ und „GD“ oder „CR“ sichten. Spätestens Mitte November, schätzt die Kreisverwaltung, sollte es auch für das „NT“ so weit sein. Derzeit warte man noch auf die entsprechende Bewilligung aus dem Landesministerium. Da aber selbst Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Nürtingern auf ihrem Weg Mut machte, dürfte das reine Formsache sein.

Bei der Zulassungsstelle jedenfalls wird das alte neue Kennzeichen bereits von vielen Interessenten nachgefragt. Seit dem 20. Oktober kann man sich sein NT-Wunschkennzeichen dort reservieren, auch online. „Wir haben bereits rund 3700 Anfragen“, teilt Peter Keck, Pressesprecher des Landratsamts, auf Anfrage mit. Übrigens können nicht nur Fahrzeugbesitzer, die im Altkreis Nürtingen zu Hause sind, künftig mit „NT“ durch die Gegend fahren: „Jeder, der im Landkreis wohnt, kann ‚NT‘ als Wunschkennzeichen beziehen“, stellt Keck klar.

Noch vor zwei Jahren hatte der Kreistag das Thema „NT“-Kennzeichen ganz anders bewertet. Damals erhielt der Antrag der Befürworter des „NT“-Kennzeichens mit Nürtingens Oberbürgermeister Otmar Heirich an der Spitze von den Abgeordneten des Kreisparlaments eine deutliche Abfuhr. Unnötig und rückwärtsgewandt empfand Landrat Heinz Eininger den Wunsch aus der Hölderlinstadt. Zumal mit einigem finanziellen Aufwand verbunden, wie die Kreisverwaltung damals vorrechnete.

Dass sich der Wind gedreht hat, liegt vor allem an einer Gesetzesänderung: Mussten Halter früher bei einem Umzug in ein anderes Zulassungsgebiet ihren Wagen binnen Jahresfrist ummelden, dürfen sie nun ihr Kennzeichen behalten. Wer also von Frankfurt nach Stuttgart zieht, darf weiterhin mit dem „F“ für die Mainmetropole unterwegs sein. „Das gilt aber nur für bereits zugelassene Fahrzeuge“, sagt Keck. Neuzulassungen bekommen das Kennzeichen des aktuellen Wohnortes. Auch die Angst vor Mehrkosten ist inzwischen vom Tisch: Dank der Einnahmen aus den Gebühren für Wunschkennzeichen rechnet die Kreisverwaltung mit einer vollständigen Kostendeckung.                 Text/Foto: mo

 

Info: www.landkreis-esslingen.de


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