Aussicht auf ruhigere Zeiten

Lärmbelastung für die Bürger der Stadt Owen soll sinken – Tempo 30 in absehbarer Zeit möglich

Die Bürger der Stadt Owen leiden seit Jahren unter dem Lärm des starken Verkehrs auf der B 465 und der L 1210. Im Jahr 2014 wurde ein   Lärmaktionsplan erstellt, der 2018 fortgeschrieben wurde. Laut dem Gutachten sind Hunderte von Einwohnern dauerhaft gesundheitsschädlichen Lärmpegeln ausgesetzt. Damit sind Bund und Land verpflichtet zu handeln. Owens Bürgermeisterin Verena Grötzinger geht davon aus, dass nun in absehbarer Zeit auf den Durchgangsstraßen die erlaubte Geschwindigkeit auf 30 Kilometer je Stunde gedrosselt werden kann.

Die Verkehrslast auf der B 465 und einem Teilstück der L 1210 in Owen bringt enorme gesundheitliche Gefahren für die Anwohner mit sich. Nach den  Berechnungen des Fachbüros Soundplan, die die Grundlage für die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt bilden, sind in den Nachtstunden 255 Einwohner einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB(A) und damit  Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Außerdem leben 138 Einwohner im gesundheitskritischen Bereich zwischen 55  und 60 dB(A). Am Tag  leben 184 Menschen mit einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A). Zudem leben 193 Einwohner im gesundheitskritischen Bereich zwischen 65  und 70 dB(A).

Angesichts dieser Werte sind die Fachbehörden in der Pflicht zu handeln. Mit  dem Beschluss des Lärmaktionsplans 2014 durch den Gemeinderat hatte die Stadt bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 bei Nacht beantragt und dazu selbst einiges zur Lärmminderung getan. So wurde etwa der Fahrbahnbelag der B 465 saniert. „Dabei kann die Stadt Owen  Maßnahmen zur Lärmminderung  in so gut wie allen Bereichen nicht in eigener Zuständigkeit umsetzen, sondern ist von anderen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern, etwa Fachbehörden und Straßenbaulastträgern abhängig“, sagt Grötzinger. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans,  mit der sich der Gemeinderat in Kürze beschäftigen wird, habe  bestätigt, „dass Tempo 30 bei Nacht umgesetzt werden muss. Die Lärmwerte ergeben ebenfalls, dass auch eine Überschreitung bei Tag vorliegt, weshalb eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit zu empfehlen wäre“, betont die Bürgermeisterin.

Derzeit befindet sich der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der öffentlichen Auslegung und wird danach vom Gemeinderat   beschlossen. Diese Fassung stelle auch die von den Fachbehörden geforderte Ergänzung der Unterlagen zur beantragten Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 bei Nacht dar. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, könne mit einer  Verbesserung der Situation gerechnet werden, ist Grötzinger überzeugt. Die Stadt rechne mit einer Zeitspanne von etwa sechs Monaten bis zur Entscheidung über den Antrag auf Tempo 30.

Allerdings hält Grötzinger es  für „zwingend erforderlich“, zudem die Anzahl der Fahrzeuge in der Ortsdurchfahrt zu reduzieren. „Einige Maßnahmen, wie auch das 24-Stunden-Durchfahrtsverbot für Lkw, wurden allerdings von der zuständigen Fachbehörde abgelehnt“, beklagt Grötzinger. Der große Wurf indes, die Verbannung des Durchgangsverkehrs aus der Stadt mittels einer Umgehungsstraße, wird weiter auf sich warten lassen. Als Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan werde frühestens 2025 in die Planungen dafür eingestiegen, sagt Verena Grötzinger.   pst / Foto: pst


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