Bundesverwaltungsgericht weist Klagen von Umweltschützern gegen S-21-Planungen ab

Die Bauarbeiten für das Großprojekt Stuttgart 21 im Bereich des Landesflughafens können weitergehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies vergangene Woche Klagen des Umweltverbands Nabu und der Schutzgemeinschaft Filder gegen die Planungen für das Teilstück zurück. Die Revisionen der Kläger gegen ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim seien unbegründet, so die Bundesrichter. Der Abschnitt umfasst den Bau eines neuen Tiefbahnhofs am Flughafen und die Südumgehung Plieningen.
Der VGH hatte den Planfeststellungsbeschluss für das Teilstück 2018 zwar für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt – allerdings wegen eines formellen Fehlers. Das Eisenbahn-Bundesamt habe die Planungen für den Flughafenbahnhof samt Anbindung an die Schnellfahrstrecke nach Ulm und die Straßenverlegung unzulässig vermengt, urteilte der VGH damals. Es handele sich um zwei selbstständige Projekte.
Danach wurden die Planungen nachgebessert – und sind nun aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr zu beanstanden. Die Umweltschützer hatten unter anderem die Verkehrsprognose der ergänzten Planungen für den Straßenbau bemängelt, die Genehmigung für die Umgehungsstraße von Plieningen sei nicht ordnungsgemäß zustande gekommen. „Die Abwägung der für und gegen das Straßenbauvorhaben sprechenden Belange ist nicht zu beanstanden“, erklärte jedoch das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 2.19 und 3 C 3.19). Es hatte schon in diesem März Eilanträge des Nabu Stuttgart und der Schutzgemeinschaft Filder für einen Stopp der Bauarbeiten am Flughafen zurückgewiesen.
Verantwortliche der Bahn begrüßten die Entscheidung. Ronald Pofalla, Vorstand für Infrastruktur, sagte: „Endlich können wir am Flughafen bauen wie geplant.“ Das sei ein entscheidender Schritt zur Inbetriebnahme des gesamten Bahnprojekts. Laut Manfred Leger, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, soll unverzüglich mit dem Bau des Tunnels zum künftigen Flughafenbahnhof begonnen werden. „Alles ist bereit“, sagte er.
Mit dem Urteil kann nun am Anschluss des Stuttgarter Flughafens am Schienenfern- und Regionalverkehr weitergebaut werden. Die Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamts hierfür sei nun nach einem vier Jahre währenden Rechtsstreit abschließend bestätigt, heißt es in einer Pressemitteilung der Bahn. Der S-21-Abschnitt umfasst den fünf Kilometer langen Teil der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm entlang der A 8 zwischen dem Fildertunnel und Wendlingen, den neuen Fern- und Regionalbahnhof am Flughafen samt zuführendem Tunnel sowie die Verlegung der Landesstraße 1204. Mit vorbereitenden Arbeiten etwa entlang der A 8 war trotz der noch anstehenden Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits begonnen worden. Die Streckenführung der Gäubahn auf den Fildern ist allerdings noch Gegenstand eines laufenden Planfeststellungsverfahrens.
Mit der künftigen Anbindung des Flughafens und der Messe an das Schienennetz entsteht laut Bahn auf den Fildern eine Verkehrsdrehscheibe, von der 250 000 Einwohner alleine im unmittelbaren Einzugsgebiet profitierten. Die Fahrzeit mit der Bahn vom Flughafen zum Stuttgarter Hauptbahnhof verkürze sich künftig von 27 auf acht Minuten.
S 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm umfassen die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart und die Hochgeschwindigkeitstrasse zwischen Stuttgart und Ulm. Der Abschnitt am Flughafen ist nur ein Teil des Projekts. Gebaut werden laut Deutscher Bahn insgesamt fünf neue Bahnhöfe, 120 Kilometer Tunnel sowie 81 Brücken. lsw/ch / Foto: Arnim Kilgus/Deutsche Bahn