Demonstrative Unterstützung

Rückendeckung für Ostfilderns OB Bolay nach Anfeindungen im Netz – Aufregung wegen Passus bei „Spaziergänge“-Verbot

Nach massiven Anfeindungen im Internet gegen den Ostfilderner Oberbürgermeister Christof Bolay haben sich zahlreiche Unterstützer zu Wort gemeldet, die den Hass und die Aggressionen im Netz verurteilen. So mahnen die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und der Landrat des Landkreises Esslingen einen respektvollen Umgang miteinander an. Stadt und SPD Ostfildern sowie die Polizei verteidigten zudem die Entscheidung zum Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verbot unangekündigter „Spaziergänge“ von Gegnern der Coronapolitik und auch deren Formulierung. Bolay war wegen dieser teils massiv bedroht worden, er kündigte Strafanzeigen an.
Laut den Ostfilderner Sozialdemokraten – Bolay ist SPD-Mitglied – hat es gute Gründe für diese Allgemeinverfügung gegeben. Denn die Aufforderungen, derartige „Spaziergänge“ als Demonstrationen anzumelden und als Auflage Maskengebot und Abstand einzuhalten, seien zuvor durchgehend ignoriert worden. Zudem seien die Anordnungen der Polizei vor Ort nicht eingehalten und Straßen sowie Fußgängerwege blockiert worden. Darüber hinaus sei die übliche und vorgeschriebene Verwendung von Begriffen aus dem Polizeigesetz im Internet unzutreffend als die Androhung eines Schusswaffeneinsatzes gegenüber Bürgerinnen und Bürgern diffamiert worden, um Unruhe in der Bevölkerung zu stiften. Die SPD spricht von einer „unerträglichen Agitation“. Zudem verurteile sie jegliche Bedrohung von Amtsträgern, die sich für Recht und Ordnung sowie für Sicherheit und Freiheit einsetzten.
Unterdessen mahnen die Rathauschefs sowie der Landrat im Kreis Esslingen mehr Respekt und Solidarität der Menschen untereinander an. Man wisse, dass die Belastungen in Folge der Coronapandemie nach zwei Jahren im Krisenmodus für jeden Einzelnen sehr hoch seien. Im Zuge der sogenannten Spaziergänge in Kommunen des Landkreises sei aber eine zunehmende Aggressivität der Teilnehmenden zu beobachten. Auch Hasskriminalität im Netz und Drohungen gegen Kommunalpolitiker nähmen zu – wie jetzt im Fall Bolay. Die Häufung und Schwere der Beleidigungen erreiche mittlerweile ein Niveau, das nicht mehr hinnehmbar sei. In unserer Demokratie seien freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und freie Wahlen zwar verfassungsmäßig geschützt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung erreiche aber dort Grenzen, wo sachliche Kritik ausbleibe und stattdessen Beleidigungen, Hetze und Gewalt geäußert und angewandt würden.
Anlass für die Anfeindungen gegen Bolay ist die Allgemeinverfügung der Kommune vom 26. Januar zum Verbot unangekündigter „Spaziergänge“ von Kritikern und Gegnern der Coronapolitik. Empörung hatte der laut Städtetag juristisch gebräuchliche Passus in Ostfildern ausgelöst, in dem es heißt, „um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig“. Es handele sich dabei um den korrekten Hinweis, dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden könne und darauf, welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein zur Verfügung stehe, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Stadt Ostfildern und des auch für den Kreis Esslingen zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen. Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots sei „ausgeschlossen“.
Bolay erhielt auf Facebook und Twitter hunderte Kommentare, inklusive Morddrohungen und Beleidigungen. Bolay verwahrt sich gegen Vorwürfe, der Einsatz der Schusswaffe stehe zur Debatte. „Keiner wurde und wird auf den unangekündigten Versammlungen in Ostfildern, den sogenannten Spaziergängen, mit einer Schusswaffe bedroht. Keiner muss um sein Leben fürchten“, so Bolay. Er wies darauf hin, dass die Kommentare in der großen Mehrzahl nicht von Bürgerinnen und Bürgern aus Ostfildern stammten, sondern die Absender aus dem ganzen Bundesgebiet kämen. Enthalten Kommentare, E-Mails und Briefe strafbare Inhalte, würden diese zur Anzeige gebracht.

meb/com/ch / Foto: Roberto Bulgrin


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