In Baden-Württemberg werden Corona-Regeln schneller als im Bund gelockert – Narren sollen auf Straßen tanzen dürfen

Baden-Württemberg wagt nach monatelangen Einschränkungen einen kräftigen Schritt zurück in die Normalität. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verkündete vergangenen Freitag im Landtag die geplanten Öffnungsschritte raus aus den Corona-Auflagen. Das Land öffnet damit schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Seit dieser Woche dürfen Clubs und Discos unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen, die Zugangsregeln für Restaurants werden gelockert, Messen sind wieder erlaubt, und bei Veranstaltungen werden deutlich mehr Zuschauer zugelassen. Das Land will auch Fasnachtsveranstaltungen unter bestimmten Regeln zulassen. „Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich“, sagte Kretschmann.
Bislang galt im Südwesten die sogenannte Alarmstufe I, doch die Grenzwerte für das Erreichen dieser Stufe werden angehoben – genauer gesagt die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner auf eine Normalstation in eine Klinik kommen. Der Wert dieser Hospitalisierungsinzidenz liegt derzeit bei etwa acht. Knapp 300 Covid-Patienten liegen zudem auf den Intensivbetten im Land. Bislang trat die Alarmstufe bei einer Hospitalisierungsinzidenz von drei oder bei 390 oder mehr Covid-19-Patienten auf der Intensivstation in Kraft. Nun gilt sie erst bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 15 und ab 390 Covid-19-Patienten auf der Intensivstation. Hintergrund ist, dass wegen der etwas milderen Omikron-Variante das Gesundheitssystem nicht mehr so stark belastet ist wie bei Delta.
Die bisherige Alarmstufe II ist komplett gestrichen. Mit den neuen Grenzwerten ist diese Woche die Warnstufe wieder in Kraft getreten – sie gilt künftig ab einer Hospitalisierungsinzidenz von vier (bislang 1,5) oder bei 250 oder mehr Covid-19-Patienten auf der Intensivstation.
Nun gilt für viele Veranstaltungen – für Gastronomie, Kultur, Freizeit, Messen – die 3G- statt der 2G-Regel. Auch Ungeimpfte haben also mit einem aktuellen Test wieder Zugang. Für Ungeimpfte gilt zudem, dass sich künftig ein Haushalt mit zehn Personen treffen darf statt nur mit zwei. Clubs und Diskotheken können unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen grundsätzlich beibehalten.
Kretschmann verortet sich weiter im „Team Vorsicht“. Lockern ja, aber „nicht mit einem großen Knall“, sagte er. So sei eine neue Untervariante von Omikron namens „BA2“ leider noch ansteckender als die Ausgangsvariante. Krankenhäuser litten zudem unter Personalausfällen, weil infizierte Pflegerinnen und Pfleger in Quarantäne müssten. Noch immer seien zudem mehr als zehn Prozent der Über-60-Jährigen nicht geimpft.
Der Ministerpräsident forderte deshalb auch erneut einen Instrumentenkasten für die Zeit nach dem 20. März, um zur Not gegen eine erneut aufflammende Pandemie durchgreifen zu können. Ab dann sollen nach dem Beschluss von Bund und Ländern nämlich „alle tief greifenderen Schutzmaßnahmen“ wegfallen. Zudem müsse man bereits jetzt für den kommenden Herbst und Winter vorsorgen. Man müsse mit weiteren Corona-Varianten und einer weiteren Welle im Winter rechnen. Kretschmann sprach sich daher erneut für eine allgemeine Impfpflicht und ein Impfregister aus.
Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern
Bund und Länder haben sich vergangene Woche auf die Rücknahme von Corona-Maßnahmen in drei Stufen bis zum Frühlingsbeginn am 20. März verständigt. Wann einzelne Einschränkungen bis dahin konkret aufgehoben oder heruntergefahren werden, ist abhängig vom Bundesland und davon, wie schnell jeweils die entsprechende Corona-Verordnung geändert wird.
Stufe 1
Treffen: Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die Begrenzung auf zehn Personen fällt weg. Ist auch nur ein Nicht-Geimpfter dabei, bleibt es aber bis zum 19. März bei der geltenden Regelung: Treffen sind mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt.
Einkaufen: Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beim Shopping werden aufgehoben. Die Maskenpflicht bleibt – ob FFP2- oder OP-Maske, entscheiden die Länder.
Stufe 2
Restaurants/Hotels: Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 4. März wieder ins Restaurant und ins Hotel dürfen. Voraussetzung ist ein Impf- oder Genesenennachweis oder ein negativer Test (3G). Berücksichtigt werden soll bei diesem Öffnungsschritt aber die Lage in den Kliniken.
Tanzen: Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus).
Stadien/Konzerte: Die zulässige Zuschauerzahl wird erhöht. Stadien dürfen maximal zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25 000 Menschen. Drinnen dürfen es 60 Prozent Auslastung/maximal 6000 Zuschauer sein. Der Zugang bleibt auf Genesene und Geimpfte beschränkt.
Stufe 3
Stichtag 20. März: Ab dann „sollen alle tief greifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“. Das ist auch geltende Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Nachweisen dürfen nur noch bis zum 19. März angewandt werden. Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen müssten nach diesem Datum wegfallen. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls.
Basisschutz: Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten sind sich aber einig, dass es weiterhin möglich sein soll, zumindest Masken in Bussen, Bahnen, Innenräumen und Schulen vorzuschreiben und dass in „bestimmten Bereichen“ Tests verlangt und Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliert werden dürfen. Nach dem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren wird klar sein, welche Corona-Maßnahmen nach dem 20. März noch möglich sein werden.
Text/Foto: dpa