Die Eßlinger Zeitung verbindet

Das Internetportal EZ-verbindet hilft Menschen aus der Ukraine dabei, eine Bleibe im Kreis und in der Region zu finden

Viele Menschen fliehen in diesen Tagen aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine ins sichere Deutschland. Neben Kleidung und Lebensmitteln benötigen sie hierzulande vor allem Quartiere, um sich von der Flucht zu erholen. Deshalb stellt die Eßlinger Zeitung mit „EZ-verbindet“ ein Portal bereit, das Geflüchtete mit Privatpersonen im Kreis Esslingen zusammenbringt, die bereit sind, den Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben. „Mit dem Portal wollen wir unseren Teil dazu beitragen, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine Unterbringung im Kreis Esslingen finden können“, sagt Andreas Heinkel, der Geschäftsführer der Eßlinger Zeitung.
Auf der Internetseite können Menschen aus Esslingen und Umgebung, die freien Wohnraum zur Verfügung haben, diesen den geflüchteten Menschen aus der Ukraine anbieten. Geflüchtete wiederum können die Angebote einsehen und über die hinterlassenen Daten mit den Anbietern in Kontakt treten. Die Seite ist unkompliziert in der Handhabung und lässt sich mit wenigen Eingaben bedienen. Das Portal EZ-verbindet ist in vier Sprachen verfügbar. Neben Deutsch und Englisch sind die Inhalte auch in der ukrainischen und russischen Sprache aufrufbar. Zwischen den Sprachen kann per Mausklick hin- und hergeschaltet werden.
Die Plattform sei der richtige Weg, damit sich das Medienhaus an dieser Situation beteilige und im Sinne der Gesellschaft und der Menschlichkeit einsetze, sagt Heinkel. Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie brachte die Eßlinger Zeitung mit einem ähnlichen Portal Hilfsbereite und Menschen aus Risikogruppen zusammen, sodass einfache Aufgaben wie der Einkauf von freiwilligen Helfern übernommen werden konnten. Auf diesem bewährten Prinzip baut auch die neue Plattform auf.
Auch in Baden-Württemberg werden immer mehr Geflüchtete offiziell registriert. Es ist aber davon auszugehen, dass darüber hinaus viele nicht registrierte Menschen in kommunalen Einrichtungen oder bei Privatpersonen unterkommen konnten.
Dabei können auch Mieter Geflüchtete in ihrer Wohnung aufnehmen, wie der Deutsche Mieterbund mitteilt. Als erlaubnisfreier Besuch gilt demnach eine Unterbringung für sechs bis acht Wochen. Nur unter gewissen Umständen müsse der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden, etwa wenn die Unterbringung länger als acht Wochen dauert, als Gegenleistung Geld verlangt wird oder wenn die gesamte Wohnung überlassen wird. Für enge Familienangehörige – Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern – gelte die zeitliche Beschränkung von acht Wochen nicht. Sie können ohne Zustimmung und dauerhaft aufgenommen werden. Bei anderen Personen braucht es die Zustimmung des Eigentümers. Diese können Vermieter aber nur dann verweigern, wenn es einen Grund gibt oder etwa der Wohnraum dauerhaft überbelegt würde – kurzfristig sei dies laut Mieterbund erlaubt. Grundsätzlich rät der Mieterbund in jedem Fall zu einem Gespräch mit dem Wohnungseigentümer. Wer selbst eine Wohnung besitzt, muss keine Erlaubnis einholen, um Geflüchtete dort aufzunehmen. Die Ukrainerinnen und Ukrainer, die privat unterkommen, sollten sich früher oder später beim Bürgeramt melden und ihren Wohnsitz anmelden.
Neben den Anlaufstellen in Städten und Kreisen bieten zahlreiche Organisationen Hilfestellungen für Geflüchtete an, etwa im Hinblick auf rechtliche Fragen oder Antragstellungen bei den Behörden. Als Beispiele sind die Diakonie Württemberg, Pro Asyl, Caritas oder der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zu nennen.

rk / Foto: Roberto Bulgrin


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