Ein Ort der Trauer

Kindergrabfeld am Ebershaldenfriedhof vergrößert und neu gestaltet

Ein Kind wird tot geboren, eine Mutter verliert ihr Baby durch eine Frühgeburt  –  das sind traumatische Erfahrungen, die einer besonderen Würdigung bedürfen. Zum Beispiel durch einen Ort der Trauer. Das Klinikum Essslingen hat  vor 16 Jahren ein Kindergrabfeld angelegt, das jetzt vergrößert und neu gestaltet worden ist.

„Kinder, die zu schwach oder zu klein waren, mit uns zu leben“ steht auf dem Täfelchen am  Kindergrabfeld auf dem Ebershaldenfriedhof. Dort werden seit 2001 nicht lebensfähige Kinder in einem Gemeinschaftsurnenfeld beigesetzt. Zweimal im Jahr findet dort eine Trauerfeier statt. Die Möglichkeit wird von Eltern wahrgenommen, die ihre toten Babys nicht in einem Einzelgrab bestatten wollen oder können. Rund  100 bis 120  Tot-  und Fehlgeburten verzeichnet das Klinikum unter den etwa 1800 Geburten im Jahr.  Totgeburten, Fehlgeburten, Abtreibungen hinterlassen tote Kinder, die lange Zeit keine Berücksichtigung in den gewöhnlichen Trauerritualen fanden. Das hatte auch damit zu tun, dass bis ins Jahr 2009 eine Bestattung eines Frühgeborenen mit einem Gewicht unter 500 Gramm  in einem Einzelgrab nicht möglich war.  Eine Totgeburt wurde der Mutter in den Krankenhäusern meist sofort weggenommen und  entsorgt  –  so wie Organe oder Amputiertes. Dazu wurden Frauen in Vollnarkose versetzt, um ihnen das bewusste Gebären eines toten Kindes zu ersparen, wie Monika Hanke berichtet. Sie ist leitende Oberärztin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Die vermeintliche Rücksichtnahme hat aber auch verhindert, dass Eltern trauern konnten. „Vielen Frauen und auch Männern wird die Tragweite ihres Verlusts erst viel später klar“, weiß die Krankenhausseelsorgerin  Dorothee Gölz-Most. Dann sind sie um einen Ort der Trauer froh.  Die toten Frühchen und Totgeborenen  – auch aus der Klinik in Ruit  –  werden im Klinikum aufbewahrt, bis sich Eltern entscheiden, an einer Trauerfeier teilzunehmen.  Die Taufe einer Totgeburt ist im kirchlichen Regelwerk  nicht möglich, aber das tote Kind kann gesegnet werden.

„Auch die Zeremonie einer Namensgebung ist möglich“, erklärt Gölz-Most. „Ein Grabfeld vorzuhalten, gehört zwar nicht zu den originären Aufgaben eines Klinikums“, sagt Verwaltungsdirektor Wolfgang Hanselmann. Man wolle aber betroffene Familien nicht allein lassen und habe sich daher entschlossen, mit dem Erwerb der  Grabstätte die  Lücke im Zuständigkeitvakuum zu schließen.

Das Grabfeld  wird von einem Klinikmitarbeiter sowie von der Gärtnerei Mergenthaler gepflegt. Ein  Gedenkstein trägt eine Zeile aus einem Gedicht  Ludwig Uhlands: „Du kamst,  du gingst mit leiser Spur, von Gottes Hand, in Gottes Hand.“ Ein  Faltblatt  des Klinikums informiert verwaiste  Eltern über die Möglichkeiten des Abschiednehmens.  bob / Foto: bob


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