Eiserne Regeln in der Ritterstraße

Nach der Umwandlung  in eine Fußgängerzone haben Anwohner und Autofahrer in der Esslinger Innenstadt viele Fragen

Was darf ich? Und was darf ich nicht? Anwohner, Anlieger und Verkehrsteilnehmer  sind verunsichert. Seit der Umwandlung der Ritterstraße  in Esslingen in eine Fußgängerzone wissen viele nicht, was Autofahrern noch erlaubt ist. Roland Karpentier, der städtische Pressesprecher, teilt nach Rücksprache mit den  in den technischen Ämtern und dem Ordnungsamt zuständigen Mitarbeitern ganz klar mit: „Das Befahren ist nur mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung möglich.

Die Genehmigung: Sehr ritterlich ging es in der und um die Ritterstraße in den vergangenen Monaten nicht zu: Ihre Umwandlung in eine Fußgängerzone rief Proteste bei Einzelhändlern, Geschäftsleuten, Anwohnern und Anliegern hervor. Doch die Stadt möchte  den Parksuchverkehr einschränken, das motorisierte Verkehrsaufkommen verringern, die Aufenthaltsqualität steigern und ein attraktives Quartier in der Innenstadt schaffen. Darum ist die Straße seit Anfang Februar zunächst für eine Probezeit von sechs Monaten bis Herbst zur Fußgängerzone geworden. Noch sind die geplanten Poller, die auch dem Terrorschutz dienen sollen, nicht hochgefahren und in Betrieb. Dennoch, so das Pressereferat, ist das Ein- und Befahren nur eingeschränkt möglich. Ausnahmegenehmigungen würden derzeit an die „Besitzer von privaten Parkmöglichkeiten, an Fahrzeuge des Amtsgerichts, die für den Dienstbetrieb wichtig sind, und an die Württembergische Landesbühne (WLB) erteilt“.

Ausnahmen mit Erlaubnis: Ausnahmegenehmigungen für Personen, die einen Stellplatz auf Privatgrund oder eine Garage in der Ritterstraße haben, können laut Roland Karpentier formlos über verkehr@esslingen.de beantragt werden. In der Mail sollten auch Name, Adresse, Kennzeichen und Örtlichkeit des Stellplatzes angegeben werden. Derzeit sei das Einfahren über die Ritterstraße noch möglich, doch sobald die Poller hochgefahren werden, „sind die Parkmöglichkeiten über andere Straßen erschlossen“. Wer ohne Berechtigung durchfährt, werde kostenpflichtig verwarnt. Zu Beginn der neuen Verkehrsregelungen werde noch ein Auge zugedrückt: „Der kommunale Ordnungsdienst wird unberechtigt Durchfahrende über die neue Situation informieren.“

Die Anlieferzeiten: Während der Anliefer- und Dienstleistungszeiten  von 6 bis 11 Uhr sowie von 19 bis 22 Uhr ist die Ritterstraße ebenfalls nur eingeschränkt befahrbar. In dieser Zeit werden die Poller nach ihrer Inbetriebnahme zwar heruntergefahren, aber eine Durchfahrt ist auch dann nur Berechtigten gestattet. „Das sind alle Fahrzeuge, die für Dienstleistungen und zum Liefern einfahren. Dazu gehören natürlich auch Bewohner, wenn sie ihre Einkäufe nach Hause bringen, sowie mobilitätseingeschränkte Menschen mit der blauen Sichtkarte“, klärt das städtische Pressereferat auf. Sollte es in Einzelfällen nicht möglich sein, sich an die Zeiten zu halten, müsse ein Antrag gestellt werden. Dessen Berechtigung werde dann von der  Verkehrsbehörde im Ordnungs- und Standesamt geprüft: „In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Grundsätzlich ist der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung 14 Tage vor dem Termin zu stellen.“

Hemmschwelle Poller: Die Poller an den Zufahrtsstellen zur Ritterstraße sollen laut bisherigem Zeitplan zwischen Ende März und Anfang April hochgefahren werden. Gemessen am aktuellen Baufortschritt könne der Termin aller Voraussicht nach eingehalten werden, sagt das städtische Pressereferat. An der Rechtslage ändere sich dadurch aber nichts: „Für die Zufahrtsrechte sind nicht die Poller maßgeblich, sondern die Beschilderung.“ Ein Absenken der Poller für Privatpersonen sei nicht vorgesehen. Sie müssten für die Zufahrt zu ihrem Stellplatz die umliegenden Straßen benutzen. Freie Fahrt in die Ritterstraße haben nach Inbetriebnahme der Poller nur Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei sowie Mitarbeiter des  Amtsgerichts, und die WLB könne mit ihren großen Lastwagen passieren. Möglich wird dies über eine automatische Kennzeichenerkennung. Daten über die genaue Anzahl zur Durchfahrt Berechtigter liegen der Stadt aber noch nicht vor. Wenn die Poller so stark beschädigt sein sollten, dass sie nicht mehr versenkt werden können, so teilt das Pressereferat mit, werden  die  fest installierten Poller neben den versenkbaren Pollern herausgenommen, um die Zufahrt zu gewährleisten.

Ersatz für Parkplätze: Durch die Umwandlung der Ritterstraße in eine Fußgängerzone fallen Anwohnerparkplätze weg. Nach Angaben der Stadt Esslingen soll aber für Ersatz in der Obertorstraße zwischen Altstadtring und Katharinenstraße gesorgt werden: „Aktuell werden vom Kommunalen Ordnungsamt Informationsflyer verteilt.“  sw / Foto: Roberto Bulgrin


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