Etwas mehr Einschränkungen

Wieder mehr Corona-Infizierte im Kreis Esslingen  – Es gilt Inzidenzstufe zwei – Private Treffen nur noch mit 15 Personen

Die Inzidenzwerte steigen –  und viele Menschen fragen sich, welche Pandemie-Regeln aktuell  gelten. Im Kreis Esslingen hat die Inzidenz bereits vor zwei Wochen den Wert 10 überschritten. Und nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis fünf Tage lang über zehn lag, hat die Kreisverwaltung  reagiert und erklärt, dass seit dem 28. Juli die Inzidenzstufe zwei gilt. Das bringt leicht  verschärfte Bestimmungen  mit sich.

Private Feste: Wie sieht es  jetzt aus mit all den Sommerfesten und Partys, die schon längst geplant sind? Bei privaten Treffen sind maximal vier Haushalte mit bis zu 15 Personen (bisher 25) erlaubt, teilt die Kreisverwaltung mit. Dabei zählen  Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre und bis zu fünf weitere Kinder bis  13 Jahre  zur Personenzahl nicht dazu. Und ebenso zählen geimpfte und genesene Menschen  nicht mit und bleiben auch als Haushalt unberücksichtigt. Die Obergrenze für private Veranstaltungen wie beispielsweise Hochzeiten und  Geburtstagsfeiern, die ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht stattfinden können, liegt jetzt bei  200 Menschen (vorher 300), egal ob sie sich im Freien oder in geschlossenen Räumen treffen. Allerdings müssen die Gäste geimpft, getestet oder genesen (3G)  sein.

Öffentliche Veranstaltungen: Egal ob, Theater,  Konzerte oder Ähnliches:   Im Freien ist die Personenzahl von  1500 auf  750 beschränkt worden. Bei solchen Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen (zuvor 300) gilt im Freien Maskenpflicht.  In geschlossenen Räumen dürfen maximal 250 Personen zusammenkommen, zuvor waren es noch doppelt so viele.

Großveranstaltungen: Für besonders große öffentliche Veranstaltungen gilt alternativ: Es können bis zu 25 000 Personen ohne Abstandsgebot zusammenkommen, wenn nur maximal die Hälfte der Platzkapazität ausgeschöpft wird. Die Teilnehmer  müssen geimpft, getestet oder genesen sein.

Freizeiteinrichtungen: Eine  gute Nachricht zu Beginn der Ferien ist, dass weiterhin keine Einschränkungen für Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks oder Schwimmbäder gelten. Sie können  ohne Beschränkung der Personenanzahl öffnen.

Kultureinrichtungen: Ebenso gilt für  Galerien, Museen, Archive, Bibliotheken  und Gedenkstätten im Freien und in geschlossenen Räumen keine Personenbeschränkung.

Gastronomie: Auch  Mensen, Betriebskantinen, Gastronomiebetriebe sowie  Vergnügungsstätten können ohne die 3Gs und ohne  Beschränkung der Personenanzahl besucht werden. In geschlossenen Räumen besteht jetzt allerdings  ein Rauchverbot.

Tanz: Der Betrieb von Diskotheken ist allerdings nicht mehr  gestattet. Sie müssen ab Inzidenzstufe zwei geschlossen bleiben.

Beherbergung: Momentan steht auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften nichts im Wege. Die Beherbergung  ist weiterhin ohne 3G erlaubt.

Bildung: Der Besuch von Volkshochschulen, außerschulischen und beruflichen Bildungseinrichtungen bleibt  ohne die Vorgaben der 3G und ohne Beschränkung der Personenanzahl möglich.

Sport:  Im Freien wie  in geschlossenen Räumen  bleibt Sport ohne 3G erlaubt.  Wettkampfveranstaltungen im Sport sind im Freien mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen möglich.

Einzelhandel: Hier gelten weiter keine  besonderen Regelungen. Für Messen gelten im Freien wie in geschlossenen Räumen die  3G-Regeln und neuerdings eine  Beschränkung auf sieben Quadratmeter pro Person.

Friseur: Bei körpernahen Dienstleistungen gilt  weiterhin  3G, wenn dabei die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann. 

Corinna Meinke / Foto: Roberto Bulgrin


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