Fahrverbote ab 2019

Gericht schreibt Regelungen auch für Euro-5-Diesel in Stuttgart vor

Gegen schmutzige Luft in Stuttgart muss Baden-Württemberg nach einer neuerlichen Gerichtsentscheidung zwingend Fahrverbote für Dieselautos der Euronorm 5 festschreiben. Sollten diese Maßnahmen nicht bis Ende August in den Plan für saubere Luft in der Landeshauptstadt aufgenommen werden, drohen 10 000 Euro Zwangsgeld. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden. Ob es dann tatsächlich zu Fahrverboten für die betroffenen Dieselautos vom 1. September 2019 an kommt, sei eine Frage der Verhältnismäßigkeit, teilte das Gericht mit.

Bisher hatte sich die grün-schwarze Landesregierung nur auf Fahrverbote für Diesel der Euronormen 1 bis 4 verständigt. Sie sollen vom nächsten Jahr an gelten. Ausnahmen sind vorgesehen. Ob später auch neuere Diesel einbezogen werden, macht die Regierung von der Wirkung des neuen Gesamtpakets zur Luftreinhaltung für Stuttgart abhängig. Es soll 450 Millionen Euro kosten und sieht unter anderem mehr Expressbuslinien und ein besseres Parkraummanagement in Stuttgart vor. Stuttgart kämpft seit Langem gegen zu hohe Feinstaub- und Stickoxid-Werte. 

Nach Darstellung des Verwaltungsgerichts Stuttgart darf das Land Fahrverbote für Euro-5-Diesel nicht auf einen „völlig unbestimmten“ späteren Zeitpunkt verschieben. Die Leipziger Richter (Februar 2018) und vor ihnen auch die Stuttgarter (Juli 2017) hätten entschieden, dass Fahrverbote für Euro-5-Diesel in den Plan für saubere Luft aufzunehmen seien. Die CDU-Fraktion kündigte an, gegen das Urteil Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einzulegen. 

Die Landesregierung hatte sich vor dem neuerlichen Richterspruch bereits darauf geeinigt, in Stuttgart als zweiter deutscher Metropole nach Hamburg Fahrverbote einzuführen. Vom 1. Januar 2019 sollen Diesel der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter ausgesperrt werden. Allerdings soll es für Anwohner eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019  geben. Dann greift  auch eine Reform der Tarife im Verkehrsverbund VVS, um den Menschen das Umsteigen auf den ÖPNV zu erleichtern. Von den Fahrverboten soll es Ausnahmen etwa für Lieferverkehr und das Handwerk geben, aber auch für Menschen im Schichtdienst, Pflegedienste und Kleinstbetriebe, die bei Verboten in ihrer Existenz bedroht seien. Noch offen ist, wie die Einhaltung der Fahrverbote überwacht werden soll.

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (Stand 1. Januar 2018) sind in der Region Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis insgesamt 534 573 Dieselautos zugelassen. 34 Prozent davon sind mit Euro-5-Norm unterwegs. Hinzu kommen  188 163 Dieselwagen mit den Euronormen 1 bis 4.  dpa/Foto:dpa


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