Fragwürdige Mittel

Große Nachfrage nach Schreckschusswaffen und Pfefferspray

Fragwürdige Mittel

Nach der Silvesternacht in Köln schnellte die Zahl der Anträge auf einen „Kleinen Waffenschein“ in Deutschland in die Höhe. Beim Landratsamt Esslingen gingen im Januar 100 solcher Anträge ein, das waren deutlich mehr als in den kompletten Jahren 2014 und 2015 zusammen. Einen Anstieg beim Einsatz von Schreckschusswaffen, für die man dieses Papier benötigt, verzeichnet die Polizei trotzdem nicht. Schließlich sei bei der Zahl von Übergriffen auf Frauen, ebenso wie bei der Gewaltkriminalität insgesamt, keine Zunahme festzustellen, sagt Andrea Kopp von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Reutlingen.

Schreckschusswaffen feuern kein Projektil ab, sondern Reizgas. Sie können frei gekauft werden, aber wer sie außerhalb der eigenen vier Wände mit sich führt, ob nun in der Handtasche oder im Handschuhfach des Autos, braucht seit 2003 den Kleinen Waffenschein. Auch mit diesem Schein darf man die Waffen aber nicht auf öffentliche Veranstaltungen, einschließlich Märkte und Discos, mitnehmen, geschweige denn sie dort einsetzen. Das bleibt verboten und damit strafbar. Nach einem Einsatz droht eine Verurteilung wegen Bedrohung, Nötigung oder sogar gefährlicher Körperverletzung. Der Einsatz bei Notwehr ist aber straffrei – die Entscheidung liegt letztlich beim Gericht.

Ob Schreckschusswaffen das geeignete Mittel zur Selbstverteidigung sind, ist angesichts der Einschränkungen aber fraglich. Zumal sie sich im Ernstfall auch gegen ihren Träger richten können. Dennoch scheinen sie dem Sicherheitsgefühl vieler Menschen zu dienen. Und die Hürde für den Kleinen Waffenschein ist nicht hoch: Der Antragsteller füllt ein einseitiges Formular aus. Die Voraussetzungen – Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit – prüft die Behörde anhand einer Anfrage beim Bundeszentralregister und gegebenenfalls weiterer Unterlagen.

Ohne jeden Waffenschein kann Pfeffer- und Reizgasspray mitgeführt werden, beides wird frei verkauft. Aber Achtung: „Viele wissen gar nicht, dass Pfefferspray eigentlich nur für den Einsatz bei Tieren gedacht ist“, sagt Michael Jokesch vom gleichnamigen Waffengeschäft in Esslingen-Mettingen. Er rät deshalb eher zu CS-Gas. In beiden Fällen gilt wiederum: Nur bei Notwehr ist der Einsatz straffrei. Trotzdem war das Regal des Waffengeschäfts, in dem sich eine Vielzahl von Abwehrsprays finden, im Januar binnen kürzester Zeit leer gekauft. Bei Schreckschusswaffen stellt Jokesch ebenfalls eine verstärkte Nachfrage fest. Viele Kunden hätten allerdings schlicht keine Ahnung von deren Funktionsweise, denn anders als beim Großen Waffenschein muss man keinen Sachkundenachweis erbringen. So wüssten viele nicht, dass bei geladenen Pistolen noch eine Patrone im Patronenlager bleibt, auch wenn das Magazin entnommen wurde: „Da passieren dann Unfälle“, sagt Jokesch. Das Mettinger Geschäft bietet deshalb Einführungskurse an.          aia / Foto: aia


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert