100 Jahre Frauenwahlrecht: Interview mit der Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten, Barbara Straub
Seit 100 Jahren dürfen Frauen in Deutschland wählen und sich wählen lassen. Darüber hat das ECHO mit Barbara Straub, Gleichstellungsbeauftragte in Esslingen und eine der drei Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft für Frauenbeauftragte, gesprochen.
100 Jahre Frauenwahlrecht klingt zunächst nach einer Erfolgsgeschicher. Ist es das auch?
Straub: Erfolgsgeschichte insofern, als wir heutzutage tatsächlich an der Wahlurne und in den Parlamenten mitentscheiden, auch – aber nicht nur – über alle Themen, die das Leben von Frauen bedeutend betreffen wie zum Beispiel die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe oder den Platzverweis bei häuslicher Gewalt . Wir haben die formaljuristische Gleichberechtigung erreicht. Wenn wir auf die Verwirklichungschancen der Gleichberechtigung blicken, ist jedoch noch einiges zu tun – ich nenne nur Themen wie gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit, Alterssicherung, den Stellenwert von Sorgearbeit, auch professioneller, oder Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Wir haben eine Bundeskanzlerin, aber der Anteil der Frauen im Parlament ist zurückgegangen. Er liegt jetzt bei rund 30 Prozent, gegenüber 36 Prozent in der vorherigen Legislaturperiode. Das entspricht der Quote des Sudan. Wieso ist Deutschland so abgehängt?
Straub: Man weiß, dass sich Frauen heutzutage politisch ähnlich stark beteiligen wie Männer. Eine Begründung, warum Frauen sehr viel weniger als Männer in den Parlamenten zu finden sind, liegt an unserer Parteienstruktur. In Parteien sind Frauen deutlich weniger aktiv als Männer, wenngleich es deutliche Unterschiede zwischen den Parteien gibt. Innerhalb der Parteien gelten bestimmte Normen, Rekrutierungsmuster und Haltungen: Die Entscheidung für eine Quotenregelung oder das Reißverschlussverfahren, beeinflusst den Frauenanteil in einer Partei erheblich. Das würde nicht nur in der Politik als Katalysator wirken – und ist meines Erachtens nötig.
Im Ausland ist man da schon weiter?
Straub: In Frankreich verpflichtet das Parité-Gesetz auf kommunaler Ebene alle Parteien bei der Kommunalwahl, ihre Kandidatenlisten zur Hälfte mit Kandidatinnen zu besetzen. Unter den ersten sechs Listenplätzen müssen mindestens drei Frauen sein. Ansonsten werden die Parteien nicht zur Wahl zugelassen. Dadurch stieg der Anteil der weiblichen Abgeordneten in den Kommunalparlamenten von 1995 bis 2001 um über 20 Prozent auf 47,5 Prozent.
Was müsste hier geschehen, dass man das einführen könnte?
Straub: In Baden-Württemberg müsste der Landtag das Gesetz ändern. Der hiesige Landtag ist das Schlusslicht in Deutschland, was den Frauenanteil betrifft (24,5 Prozent). Bei Wahlgesetzänderungen geht es immer um Machtfragen – und wer gibt schon freiwillig Macht ab?
Der Anteil der Frauen in den Führungsetagen börsennotierter Unternehmen liegt bei zwölf Prozent, so wie in Indien oder der Türkei. Wie kommt es dazu?
Straub: Wir haben immer noch stark von Geschlechtsstereotypen geprägte Rollenbilder. 40 Prozent aller Akademikerinnen haben heute keine Kinder. Karrierefördernde Schritte bleiben Frauen im Alter, in dem sie Mutter werden könnten, häufig immer noch verwehrt. Auch hier gilt, dass Nachfolge meistens aus demselben Milieu generiert wird – und Männer Männer bevorzugen.
Was muss sich strukturell ändern?
Straub: Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit betrifft nicht nur Frauen. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, regt schon lange eine Arbeitszeit von 75 Prozent bei vollem Lohnausgleich an, um die restlichen 25 Prozent im Bedarfsfall für Sorgearbeit verwenden zu können – und zwar nicht nur für Frauen. Sogenannte Frauenberufe wie Kranken- oder Altenpflege und Erziehung sind zu honorieren und ihre Bezahlung aufzuwerten. Sie sind das Fundament für das Funktionieren der Gesellschaft. Warum sollen denn sogenannte wertschöpfende Tätigkeiten in der industriellen Produktion besser bezahlt werden? Ein Manager kann auch nur dann arbeiten, wenn sein Kind betreut und sein Vater gepflegt wird. Die Betreuung der Kinder in Kitas und Schulen muss gut und ausreichend sein. Steuerliche Anreize, die in einer Partnerschaft den Ausstieg einer Person aus der Erwerbstätigkeit fördern wie zum Beispiel das Ehegattensplitting sind abzuschaffen.Damit gehen den Sozial- und Krankenkassen auch hohe Beiträge verloren.
Was können/müssen Frauen tun?
Straub: Sie müssen den Mut und die Kraft haben, eigene Lebensentwürfe zu verwirklichen. Dazu gehört, in Partnerschaften immer wieder die Sorgearbeit für Kinder und zu pflegende Angehörige zu verhandeln und gerecht zu verteilen. Frauen sollten untereinander Solidarität zeigen. Sie sollten „netzwerken“ und sich gegenseitig über Hierarchieebenen hinweg fördern. Frauen brauchen mehr Lust auf Macht.
Sie sind Gleichstellungsbeauftragte in Esslingen. Bis vor ein paar Jahren hieß Ihre Position noch Frauenbeauftragte. Brauchen wir denn keine Frauenbeauftragten mehr?
Straub: Auch als Gleichstellungsbeauftragte kümmere ich mich um gesellschaftliche, strukturelle Diskriminierungen, die meistens mehr Frauen als Männer betreffen. Beispiel: Alleinerziehende sind zu mehr als 70 Prozent Frauen. Alleinerziehende unterliegen besonderen Bedingungen bei den Einkommens- und Lebensverhältnissen. Sprich: Sie sind viel häufiger von Armut bedroht oder betroffen als andere Erwachsene. Alleinerziehende Väter geben ihre Berufstätigkeit normalerweise nicht auf und üben meist einen qualifizierten Beruf aus. Neun von zehn Kindern Alleinerziehender leben bei der Mutter, alleinerziehende Frauen und ihre Kinder sind besonders armutsgefährdet. Frauen, die – mit und ohne Kinder – in Obdachlosenunterkünften leben, finden keinen bezahlbaren Wohnraum – selten aber haben sie Suchtprobleme, worunter die meisten Männer in Obdachlosenunterkünften leiden.
Was macht eine Gleichstellungsbeauftragte anders?
Straub: Wollen wir die Gesellschaft hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit ändern, müssen wir auch die Unterstützung von Männern einfordern und erlangen. Auch sie profitieren von Gleichstellungspolitik, da Partnerschaften und Lebensverläufe so auf Augenhöhe und ohne Abhängigkeit stattfinden. Da bei der Gesundheitsvorsorge Männer schlechter abschneiden, organisierte ich beispielsweise Gesundheitstage und Vorträge. In der Kinder- und Jugendarbeit arbeite ich nicht nur mit dem Arbeitskreis Mädchen, sondern auch mit dem Arbeitskreis Jungen
Wie erleben Sie und Ihre Kolleginnen in der Landesarbeitsgemeinschaft die Arbeit für die Gleichberechtigung? Wo sehen Sie die größten Hürden?
Straub: Die Landesarbeitsgemeinschaft ist seit der gesetzlichen Verankerung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei Kommunen über 50 Einwohnerinnen und Einwohnern auf über 60 Mitglieder angewachsen. Wir brauchen dringend eine Geschäftsstelle ähnlich dem Landesfamilienrat oder dem Landesseniorenrat, um uns noch stärker als bisher als wichtige Institution im Land positionieren zu können. bob / Foto: privat