Impftermine für alle über 60

Betriebe zu Schnelltests für Mitarbeiter verpflichtet – Präsenzunterricht an Schulen angesichts hoher Inzidenzzahlen auf wackligen Beinen

Während im Bund und in den Ländern über eine Neujustierung von Zuständigkeiten diskutiert wird, während künftig Regelungen zur Corona-Notbremse bundeseinheitlich umgesetzt werden sollen, werden im Landkreis Esslingen die Verhältnisse bereits von den hohen Infektionszahlen diktiert. So gilt seit einer Woche eine nächtliche Ausgangsbeschränkung  von 21 bis 5 Uhr, nur mit triftigem Grund darf man sich in dieser Zeit außer Haus bewegen. Gastronomen schauen weiter in die Röhre, der Einzelhandel muss sich bis auf die Grundversorger auf einen Abholservice beschränken. Private Kontaktmöglichkeiten? Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit). Wobei diese Regelung verschärft werden könnte (ein Haushalt mit einer weiteren Person). Museen, Theater, auch Zoos bleiben geschlossen. Und die Möglichkeiten, Sport zu treiben, bleiben ausgesprochen übersichtlich.

Zu Beginn der Woche ist an den Schulen im Landkreis wieder Leben eingekehrt, es gibt Präsenzunterunterricht – im Wechsel mit dem Lernen zuhause. Doch steigt die Sieben-Tage-Inzidenzmarke an drei Tagen hintereinander über 200, wird an Schulen und auch in den Kindertagesstätten die Notbremse gezogen. Unterricht gibt es dann wieder nur in der Online-Variante, betreut wird in den eigenen vier Wänden – von einer Notbetreuung abgesehen. Wird in Präsenz unterrichtet, gilt die sogenannte indirekte Testpflicht, das heißt, Zutritt zum Schulgebäude wird nur mit negativem Testergebnis gewährt.

Immerhin: Seit dieser Woche können in Baden-Württemberg alle Über-60-Jährigen einen Termin für die Corona-Schutzimpfung bekommen. Auch im Kreis Esslingen stehen immer mehr Impfdosen zur Verfügung. Und das Testen ist per Verordnung in den Unternehmen angekommen. Einige Betriebe im Kreis Esslingen haben ihren Mitarbeitern zwar schon vor der Verpflichtung Schnelltests angeboten, doch gibt es auch Kritik an der neuen Arbeitsschutzverordnung.

Für Frank Stuhlinger, geschäftsführender Gesellschafter bei der Firma Nägele in Denkendorf, ist es eine Frage des betriebswirtschaftlichen Denkens, ob er seinen Mitarbeitenden regelmäßig Corona-Tests anbietet: Er vergleicht die Kosten für Selbsttests von etwa fünf Euro pro Woche und Person mit der Gefahr, dass ein Mitarbeiter sich mit dem Virus infiziert und womöglich noch Kollegen ansteckt. „Für uns war es keine Frage, ob wir testen“, sagt der Chef des Betriebes für Elektroinstallationen bei Industriekunden mit 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ähnlich sehen es andere Unternehmen im Kreis Esslingen, wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Kreishandwerkerschaft erklären. Dennoch gibt es eben auch Kritik.

Gründe sind der organisatorische Aufwand und die Kosten,  die die Arbeitgeber tragen müssen. „Natürlich wäre es schön, wenn die Bundesregierung das finanziell unterstützen würde“, sagt etwa Clemens Schwickert, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen. Besonders für kleinere Betriebe bedeute die Beschaffung  einen größeren Aufwand und höhere Preise. Froh sind die Vertreter der Wirtschaft aber, dass auch Selbsttests zulässig sind, nicht nur Tests durch geschultes Personal.  „So ist es viel flexibler für alle und angenehmer für die Betriebe“, sagt Christoph Nold, Geschäftsführer der IHK Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen. 

Mit der neuen Arbeitsschutzverordnung des Bundes wird auch die öffentliche Hand als Arbeitgeberin verpflichtet,   Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, Tests auf das Coronavirus anzubieten.  Christoph Nold ist aber  überzeugt, dass auch ohne  Verpflichtung der Druck für alle Beteiligten hoch sei, zu testen und auf den Gesundheitsschutz zu achten. 

Nach Einschätzung von Benjamin Stein, Geschäftsführer der Gewerkschaft Verdi im Bezirk Fils-Neckar-Alb, achteten aber etwa 20 Prozent der Dienstleistungsbetriebe gar nicht oder nicht ausreichend auf den Arbeitsschutz. Das komme vor allem in mittelgroßen und kleineren Unternehmen ohne Arbeitnehmervertretung vor.  gg/ch / Foto: Ines Rudel


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