Klare Spielregeln für Feste

Esslinger Verwaltung will mehr Veranstaltungstage in Innenstadt ermöglichen – Open-Air-Richtlinien überarbeitet

Die Esslinger Innenstadt bietet reizvolle Kulissen, um zu feiern und um Kultur unter freiem Himmel zu genießen. Doch was Besucher und Veranstalter freut, kann für Anwohner von Marktplatz, Rathausplatz und Hafenmarkt zur Bürde werden. Seit 1997 regeln Open-Air-Richtlinien, was in der Innenstadt möglich ist. Dass Anwohner, Bürgerausschuss, Marktbetreiber und Veranstalter versuchen, einen gemeinsamen Weg zu gehen, hat sich nach Einschätzung der Stadtverwaltung bewährt. Weil das sommerliche Veranstaltungstreiben zuletzt immer wieder Ausnahmen nötig machte, will die Stadt das Regelwerk jedoch anpassen – und einige zusätzliche Veranstaltungstage festschreiben.
Gewöhnlich sind Veranstaltungen in der Innenstadt werktags bis 20 Uhr möglich. Im Ausnahmefall können sie bis 23 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden. Näheres regeln die Open-Air-Richtlinien – unter anderem die maximale Zahl von Veranstaltungen, die nach 20 Uhr enden. Zusätzliche Tage muss der Gemeinderat im Einzelfall legitimieren. Das soll nun anders werden – sofern die Ratsmitglieder am 16. Juni der geplanten Änderung des Regelwerks zustimmen. „Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen der Veranstaltungen auf dem Marktplatz/Rathausplatz müssen die Open-Air-Richtlinien Innenstadt angepasst werden“, ließ die Verwaltung den Verwaltungsausschuss wissen.

„Toleranz der Bewohner nicht überstrapazieren“
Zuvor hatten Verwaltung und Stadtmarketing ihre Überlegungen mit dem Bürgerausschuss erörtert. Dessen langjährige Vorsitzende Barbara Frey hatte in der jüngsten Einwohnerversammlung betont: „Die Toleranz der Innenstadt-Bewohner ist groß, aber sie darf nicht überstrapaziert werden.“ Erklärtes Ziel der Stadt ist deshalb „ein möglichst reibungsloses Miteinander der Bewohner, der anliegenden Geschäfte und Gastronomen und der Stadt“. Dazu gehört auch, dass eine konkrete und zeitlich möglichst eng begrenzte Auf- und Abbauplanung Teil der Genehmigung sein muss.
Die Verwaltung ist vom Handlungsbedarf überzeugt: Wenn alle wiederkehrenden Veranstaltungen weiterhin gesetzt sind, bleiben nach den bislang gültigen Richtlinien nur noch zwei Veranstaltungstage mit Ende vor 22 Uhr zur freien Vergabe übrig. Damit würde die Stadt etwa beim Schwörfest, wie sich das Bürgerfest künftig nennt, Probleme bekommen: Nach dem neuen Konzept beginnt das dreitägige Fest nämlich bereits am Freitag auch auf dem Marktplatz, und es endet am Sonntag um 18 Uhr. Damit am Freitag bis 24 Uhr gefeiert werden kann, musste der Kulturausschuss einen zusätzlichen Tag bis Mitternacht separat genehmigen.
Ähnliches beim Estival: Das Stadtmarketing möchte die Open-Air-Sause von elf auf 13 Tage ausdehnen. „Somit sind auch hier zwei weitere Veranstaltungstage nach 22 Uhr nötig“, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat. „Dies ist nach den alten Richtlinien nicht mehr möglich.“ Und für außergewöhnliche Veranstaltungen wie etwa das CVJM-Jubiläum gäbe es ohnehin keine freien Tage mehr im Veranstaltungskalender. Vor allem von Juli bis Anfang August ballen sich auf dem Marktplatz die Veranstaltungen. „Dies würde 2023 durch das Landeskinderturnfest nochmals verschärft“, erläutert die Verwaltung. Für das Kulturfest „Stadt im Fluss“ sind alle drei Jahre sowohl für den Markt- und Rathausplatz als auch für den Hafenmarkt drei zusätzliche Tage nötig, zwei davon mit einem Veranstaltungsende nach 22 Uhr. Auch das soll künftig in den Richtlinien dauerhaft berücksichtigt werden.
Derzeit verlangen die Open-Air-Richtlinien nach zwei Veranstaltungswochenenden zwingend ein Ruhewochenende. „Ein Verzicht auf diese Ruhewochenenden wenigstens für Juli/August wäre sinnvoll“, heißt es im Rathaus. Dies würde auch den Wochenmarktbeschickern entgegen kommen.
Diesem Vorschlag sei der Bürgerausschuss Innenstadt allerdings nicht gefolgt. Signalisiert habe der Ausschuss jedoch seine grundsätzliche Bereitschaft, bei konkreter terminlicher Kollision im Einzelfall auch mal Ausnahmen hinzunehmen. Erstmals würden die überarbeiteten Open-Air-Richtlinien für die Innenstadt in der Freilichtsaison 2024 gelten – allerdings nur, wenn der Gemeinderat am 16. Juni seine Zustimmung dafür gibt.

adi/Foto: Roberto Bulgrin


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