Knarre aus dem Haus

Straffrei: Bis zum 1. Juli können illegale Waffen abgegeben werden

Ein Revolver im Haus? Ein Butterflymesser oder ein Schlagring  in der Schublade? Illegale Waffen befinden sich oft durch Zufall im Haus – von Vorfahren übernommen oder geerbt oder man hat schlichtweg  vergessen, dass man sie besitzt.  Illegal sind sie trotzdem. Bis zum 1. Juli können solche Waffen bei den Kommunen abgegeben werden. Straffrei. Danach sind Bußgelder fällig.

Im Zuge der sogenannten Waffenamnestie besteht seit Juli vergangenen Jahres  bis zum 1. Juli  in diesem Jahr  die Möglichkeit, illegale Waffen abzugeben,  Gewehre, Pistolen, Revolver, Schlagringe, Butterfly-Messer und Munition legal zu entsorgen, ohne sich eine Anzeige einzuhandeln. Ausgenommen von Straffreiheit sind Kriegswaffen, deren Besitz einen erheblichen Straftatbestand darstellt.

Die Waffen werden beim Landratsamt in Esslingen  abgegeben, die Großen Kreisstädte  nehmen die Waffen vorort entgegen. In Kirchheim sind es bislang 17 Schusswaffen, bei der bislang  letzten Amnestie im Jahr 2009 waren es 13. Für den Leiter der Waffenbehörde in Kirchheim, Christoph Lazecky, ist das der normale Wert, der zu erwarten war.  So waren auch zwei  legale Luftgewehre darunter. Viele Waffen stammen aus vorangegangenen Generationen und aus  Zeiten, in denen der Besitz einer Waffe nicht genehmigungspflichtig war. „Bis in die 70er-Jahre waren die Waffengesetze sehr lasch, Schusswaffen konnte man leicht  im  Katalog bestellen“, sagt Lazecky. Neue Gesetze verschärften  die Bestimmungen und mancher Waffenbesitz wurde strafbar, wenn kein Berechtigungsschein vorliegt. Zu den Gegenständen, die nur dazu dienen, jemanden zu verletzten, gehören auch bestimmte Messer oder Schlagringe.

Meist sind es  ältere Menschen, die   Waffen aus dem Haus haben wollten. Das Fazit zieht  Christian Baron, der Leiter des Dezernats Gesundheit, Ordnung und Verkehr im Landratsamt Esslingen. „Viele nutzen die Gelegenheit, ihr Haus waffenfrei zu machen“, sagt Baron. So seien unter den bislang 150 abgegebenen Waffen etwa 50 legal. Zwei  Drittel der illegalen Waffen waren Langgewehre, ein Drittel Kurzwaffen, sprich Pistolen oder  Revolver.  „Die Zeit der Straffreiheit sollte jeder nutzen, illegale Waffen abzugeben“, rät Baron und fügt hinzu: „Illegaler Waffenbesitz ist kein Kavaliersdelikt.“

Streng genommen ist Freitag,  29. Juni, der letzte Stichtag.   „Wer noch etwas loswerden möchte, ruft uns am besten an, dann erklären wir auch, wie die Waffen in verschließbaren Behältnissen  transportiert werden sollen“, sagt Lazecky.

Sollte jemand nicht mobil sein, würde die Behörde die Waffen auch abholen. Auch die Polizei nimmt Material entgegen, muss laut Lazecky jedoch eine Anzeige  erstellen. Diese werde aufgrund der Amnestie zwar niedergeschlagen, aber zunächst habe man mit Formalitäten zu tun. bob / Foto: Landkreis Esslingen

 

Info: Waffenbehörde Kreis Esslingen, 1. Stock, Zimmer 104.  Bewohner der Großen Kreisstädte wenden sich an ihre Waffenbehörde vor Ort.


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