Luca-App ist bald passé

Seit 28. Januar gelten im Land neue Corona-Regeln – Etliche Lockerungen – FFP2-Maske auch in Bus und Bahn

Der Ministerpräsident bleibt misstrauisch. Es sei noch immer unklar, mit welcher Wucht die Omikron-Welle das Land und somit das Gesundheitssystem treffe, sagt Winfried Kretschmann vergangene Woche im Stuttgarter Landtag. Die Signale seien widersprüchlich. „Und solange können wir nicht auf breiter Linie lockern.“ Doch wer sich die neuen Corona-Regeln genauer anschaut, die seit vergangenen Freitag in Baden-Württemberg gelten sollen, entdeckt eine ganze Reihe von Erleichterungen – auch für Ungeimpfte.

Zurück in die Alarmstufe – warum eigentlich?
Die Justiz hat der Regierung Kretschmann klare Ansagen gemacht. Der Verwaltungsgerichtshof hält das Einfrieren der Alarmstufe II mit strikten Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte für voraussichtlich rechtswidrig. Weil die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken zuletzt unterschritten wurden, hätte das Land eigentlich längst in die normale Alarmstufe zurückgehen und lockern müssen. Nun setzt Grün-Schwarz das reguläre Stufensystem wieder in Kraft, die Regierung hätte die Corona-Verordnung Ende Januar eh neu fassen müssen. Künftig gilt erst mal wieder die weniger scharfe Alarmstufe, die in einigen Punkten aber neu gefasst wurde.

Die größten Lockerungen
Gastronomie: In der Alarmstufe II galten noch 2G plus und eine Sperrstunde ab 22.30 Uhr. Künftig müssen Geimpfte und Genesene keine aktuellen Test mehr ins Restaurant mitbringen. Und auch die Sperrstunde fällt weg.

Profisport: Geisterspiele sind erst mal passé. Im Stadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet – Geboosterte sind vom zusätzlichen Test weiter ausgenommen. Wenn die Veranstalter bei der 2G-Regel bleiben wollen, gilt eine Obergrenze von 3000 Zuschauern. Zehn Prozent dürfen Stehplätze sein. 10 000 Zuschauer wie in Bayern wollte die Regierung aber nicht zulassen. Die Alarmstufe hätte eigentlich bis zu 25 000 Besucher vorgesehen.

Kultur: Bei Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3000 Besucher zugelassen – unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1500. Für alle Veranstaltungen gilt, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden darf. In Museen und Büchereien gilt ebenfalls nur noch 2G statt 2G plus.

Freizeit: Auch bei touristischen Angeboten wie Skilifts, Seilbahnen und Busreisen müssen Geimpfte und Genesene künftig keinen Test mehr vorweisen. Im Freizeit- und Vereinssport gilt in Hallen ebenfalls kein 2G plus mehr.

Wo gibt es Erleichterungen für Ungeimpfte?
Einzelhandel:
Nachdem das Gericht die 2G-Regel im Handel schon gekippt hatte, kehrt die Landesregierung auch in ihrer Verordnung wieder zu dem sowieso in der Alarmstufe vorgesehenen 3G zurück. Ungeimpfte können wieder mit aktuellem Test shoppen gehen.

Ausgangssperre: Ungeimpfte dürfen nun auch zwischen 21 und 5 Uhr wieder aus dem Haus. Bisher galt in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500, dass Ungeimpfte nur aus zwingenden Gründen nachts das Haus verlassen dürfen. Bis die Ausgangsbeschränkungen wieder greifen, dürfte es dauern. Nun sollen die Ausgangsbeschränkungen erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1500 überschritten wird.

Hochschulen: Auch ungeimpfte Studierende können wieder mit negativen Corona-Tests an den Vorlesungen und Übungen teilnehmen. Die Verordnung folgt allerdings einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, wonach an Hochschulen die 3G-Regel zu gelten hat.

Was passiert mit der Luca-App?
Baden-Württemberg will künftig nicht mehr auf die Luca-App zur Kontaktverfolgung zurückgreifen. „Wir werden nun in einem geordneten Verfahren aus der Nutzung der Luca-App aussteigen“, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha. Der Vertrag mit dem privaten Anbieter culture4life laufe Ende März aus und werde nicht verlängert. „Wir mussten eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen und haben unsere Entscheidung genau abgewogen“, versicherte der Minister.
Viele Restaurantbesitzer und Veranstalter hatten im vergangenen Jahr mit Hilfe der Luca-App die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte ihrer Besucher ohne Zettelwirtschaft erledigt. Nun sollen die Menschen die staatliche und kostenlose Corona-Warn-App nutzen. Ob das für eine klare Dokumentation über den Status der Besucher ausreicht, wird von manchen Experten bezweifelt. Zuletzt war bei einer Anhörung im Südwesten herausgekommen, dass viele Gesundheitsämter die Luca-App für überflüssig halten. Die individuelle Kontaktverfolgung scheine nicht mehr zwingend erforderlich und auch nicht mehr leistbar zu sein, sagte Lucha und betonte, bis Ende März könne die Luca-App weiterverwendet werden. Diese Zeit könne von Anwendern genutzt werden, sich auf die neue Situation einzustellen.

Text/Foto: dpa


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