Neustart mit Astrazeneca

Die Impfzentren im Landkreis Esslingen spritzen wieder das umstrittene Vakzin – Hausärzte ab Mitte April mit im Boot

Sanfte Öffnungsschritte, die schnell wieder zurückgenommen werden. Verwirrung um den Astrazeneca-Impfstoff, der seit Ende vergangener Woche auch im Landkreis Esslingen wieder gespritzt wird. Und die nach wie vor hohen Inzidenzzahlen sorgen weiter für Unsicherheit. Die Corona-Pandemie fordert den Langmut der Bevölkerung heraus.

Nachdem erst zu Beginn der vergangenen Woche  der Impfstopp für das Vakzin von Astrazeneca verhängt und am Donnerstag wieder aufgehoben worden war, haben die Kreisimpfzentren (KIZ) in Oberesslingen und an der Messe auf den Fildern schon am Freitagmorgen wieder begonnen, den Rückstand aufzuholen. Der Neustart sei sehr gut angelaufen, sagte Marc Lippe, der Bezirksgeschäftsführer der Malteser Neckar-Alb am Freitag. „Die Astrazeneca-Impfter­minangebote werden gut angenommen, viele Leute kommen.“

Während des Astrazeneca-Stopps  waren täglich etwa 220 Impftermine in den zwei KIZ ausgefallen. Dies soll nun diese Woche aufgeholt werden. In der vergangenen  Woche waren im Kreisimpfzentrum in Esslingen insgesamt etwa 600 Impfungen täglich vorgenommen worden,  an der Messe etwa 400 pro Tag. In Esslingen wurde zuletzt mehr gespritzt, weil das KIZ aufgrund seiner langen Warteliste ein Impfstoff-Sonderkontingent erhalten hatte. Diese Woche erwartet Lippe trotz des Astrazeneca-Nachhol­effekts ähnliche Impfzahlen  aufgrund von Lieferengpässen  des schwedisch-britischen Herstellers.

Das baden-württembergische Sozialministerium weist darauf hin, dass keine neuen Impftermine vergeben würden, bis der Rückstand aufgeholt sei. Menschen aus der zweiten Prioritätsgruppe sind hierzulande bereits impfberechtigt. Generell gilt: Wer  einen Termin habe, könne sich  impfen lassen. „Alle Personen ab 18 Jahren, die impfberechtigt sind, bekommen  wieder grundsätzlich Termine mit allen verfügbaren Impfstoffen – je nachdem, was gerade frei ist bei der Terminbuchung“, so ein Ministeriumssprecher.

Kretschmann setzt Zeichen

Zur zweiten Prioritätsgruppe zählt auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der ergatterte für vergangenen Freitag einen Impftermin in der Stuttgarter Liederhalle – und ließ sich das Astrazeneca-Vakzin spritzen. Kretschmann wollte dies auch als Werbung verstanden wissen: „Das Zeichen soll sein: Haben Sie Vertrauen, lassen Sie sich impfen.“ Astrazeneca sei ein sicherer und wirksamer Impfstoff, das habe die  EMA nach dem kurzzeitigen Stopp wegen der Prüfung von Nebenwirkungen bestätigt. Impfen sei die einzige Möglichkeit, die Pandemie „niederzukämpfen“, so Kretschmann.

Von dem Astrazeneca-Hin-und-Her nicht betroffen sind die vier mobilen Impfteams im Landkreis. Diese verwenden ohnehin nur das Vakzin von Biontech. Hier werden  etwa 600 Impfungen pro Woche erreicht. Aktuell liegt der Schwerpunkt noch auf den Zweitimpfungen in Altenheimen, Tagespflegestätten und Einrichtungen für betreutes Wohnen. Nachdem diese weitgehend abgeschlossen sind, soll es nach Angaben von Dennis Tabler von den mobilen Impfteams ab Ende März vor allem um Vor-Ort-Aktionen für Über-80-Jährige in den Kreiskommunen gehen. Seit Freitag werden über 80-Jährige aus Altbach, Deizisau und Plochingen in Altbach geimpft. In dieser Woche geht das Impfen vor Ort in Notzingen los. Mit weiteren Kommunen im Kreis würden Termine vereinbart. 39 der 44 Kommunen im Kreis hätten Interesse bekundet.

„Wir hoffen, dass wir trotz aller Widrigkeiten beim Impfen in den vergangenen Tagen nun ein gutes Stück vorankommen werden“, sagte Landrat Heinz Eininger.  Eine weitere Säule des Impfens, heißt es aus dem Landratsamt, fuße darauf, in Arztpraxen zu impfen. In Kirchheim laufe dazu bereits ein Pilotprojekt des Landes in einer Praxis. Ab Mitte April sollen auch in weiteren Hausarztpraxen Impfungen angeboten werden.

Angesichts steigender Infektionszahlen hat das Esslinger Landratsamt am 18. März  die Corona-Beschränkungen verschärft und die vom Land eingeführte „Notbremse“ gezogen – die Sieben-Tage-Inzidenz lag mehrere Tage hintereinander über 100. Angehörige eines Haushalts dürfen sich wieder nur  mit einer Person eines weiteren Haushalts treffen, im  Einzelhandel dürfen nur  noch vorbestellte Waren zu einem fixen Termin abgeholt werden. Wobei die Verwirrung über die Öffnungen recht groß ist (der Landkreis Esslingen bietet in der Regel einen aktuellen Stand der Verordnungen auf seiner Homepage). Von den neuerlichen Einschränkungen sind zunächst neben den  Lebensmittelmärkten Buchhändler und Gärtnereien ausgenommen. Für die anderen gilt: Abholen und Liefern von Waren ist weiterhin möglich, das sogenannte Click & Meet aber nicht mehr.

Sportanlagen für Amateur- und Freizeitsport, Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten bleiben ebenfalls  geschlossen. Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt, außer medizinisch notwendige Behandlungen und Friseurbetrieb.  

In Esslingen bleiben die städtischen Museen geschlossen. Mittelfristig hofft Kulturamtsleiterin Alexa Heyder „auf eine Einstufung der Häuser als außerschulische Lernorte und damit andere Öffnungsperspektiven“. Nicht von der Regelung betroffen sind  die Stadtbücherei und das Stadtarchiv. Dort ist  ein Besuch nach   vorheriger Anmeldung mit  Buchung eines Zeitfensters möglich.

Gericht kippt Quarantäne-Regel

Laut Florian Mader vom Pressereferat des Landessozialministeriums kann auf die „Notbremse“ verzichtet werden, wenn die höheren Infektionszahlen auf einen  nachweisbaren Ausbruchsort zurückzuführen sind. Im Landkreis Esslingen ist ein solcher Hotspot laut Pressesprecherin Andrea Wangner nicht auszumachen. Aufgehoben würden die verschärften Beschränkungen, wenn das Gesundheitsamt eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern an fünf Tagen in Folge feststellt.

 Die Zahl von Menschen in der Region, die in Quarantäne sind, ist zuletzt stark angestiegen. Allerdings müssen  Kontaktpersonen einer Kontaktperson nicht mehr automatisch in Quarantäne.  Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und setzte damit eine Regelung des Landes außer Vollzug. Konkret geht es zum Beispiel um  die Familien  von Schülern, die mit einem  positiv getesteten Schüler aus der eigenen Klasse  Kontakt hatten.   ch/the/gg/sw / Foto: Roberto Bulgrin


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