Bissingen projektiert ein 4,8 Hektar großes Gewerbegebiet – Neues Gesicht für den Ortseingang

Der Ortseingang der Gemeinde Bissingen könnte in einigen Jahren sein Gesicht verändern. Der Gemeinderat hat kürzlich die ersten Schritte hin zu einem neuen Gewerbegebiet im Gewann Fürhaupten getan. Erstmals seit 26 Jahren könnten damit auf dem 4,8 Hektar großen Areal westlich der Kreisstraße 1251 nennenswerte Flächen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung ausgewiesen werden.
Die Zahl der Gewerbeflächen in der Gemeinde Bissingen hält sich in überschaubaren Grenzen. Seit der Ausweisung des Gewerbegebiets östlich der K 1251 im Jahr 1994 sind nur noch Flächen im Rahmen der Innenverdichtung hinzugekommen. Im Zuge der Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts im Jahr 2013 wurde daher auch das Ziel formuliert, ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Bei einer Umfrage unter den Bissinger Unternehmen wurde deren Flächenbedarf abgefragt und seitdem laufend aktualisiert. Die Ergebnisse zeigen einen großen Bedarf an neuen gewerblichen Bauflächen auf, Bauplätze für solche Neuansiedlungen gibt es in der Gemeinde jedoch nicht mehr. Aufgrund der Nachfrage hatte die Gemeinde in den vergangenen Monaten daher Voruntersuchungen zur Gebietsentwicklung durchgeführt. Dabei konzentrierten sich die Überlegungen auf das Gewann Fürhaupten westlich der K 1251. Dort könnte das bestehende Gewerbegebiet eine direkte Fortsetzung finden.
Derzeit wird das rund 4,8 Hektar große Areal als Ackerland genutzt und liegt somit im sogenannten ungeplanten Außenbereich. Um dort Gewerbebetriebe ansiedeln zu können, muss zunächst ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Damit sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung von Gewerbebauplätzen geschaffen und die Bedingungen für die Verkehrsanbindung definiert werden.
Außerdem gibt der Bebauungsplan den Rahmen für die Gestaltung der künftigen Ortseinfahrt vor, da sich das Gesicht des Orts durch Gewerbebetriebe rechts und links der Straße wandeln wird. Neben städtebaulichen Belangen muss der Bebauungsplan die Auswirkungen auf die Umwelt durch die Versiegelung von Ackerland berücksichtigen.
Bis ein Bebauungsplan und die Bauvorschriften als Satzungen beschlossen werden können, ist allerdings noch ein weiter Weg zu gehen. Da das Gewann Fürhaupten aus einer ganzen Reihe einzelner Flurstücke mit etlichen Grundstückseigentümern besteht, muss zunächst der Zuschnitt der Grundstücke per freiwilliger Vereinbarungen neu geordnet werden. Das sogenannte Umlegungsverfahren wird vom Gemeinderat beschlossen, der für den Prozess einen nichtöffentlichen Umlegungsausschuss bildet. Schließlich muss auch die Öffentlichkeit einbezogen werden, von den Planungen betroffene Bürger erhalten die Möglichkeit, ihre Bedenken in den Entscheidungsprozess einzubringen.
Die Gemeinde will angesichts des Umfangs des Projekts externe fachliche Unterstützung durch einen Erschließungsträger an Bord holen. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus plant die Gemeindeverwaltung eine weitere Bürgerbeteiligung, etwa in Form einer Informationsveranstaltung. Wie und wann sie durchgeführt werden kann, steht allerdings aufgrund der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie derzeit noch in den Sternen. pst / Foto: Jacques