Raketenfreie Zonen

Zu Silvester gelten  Feuerwerksverbote  – Beliebte Hotspots mit Aussicht

Früher ließ man es auf der Esslinger Burg krachen. Seit einigen Jahren ist damit Schluss. In Esslingen herrscht zu Silvester in der  gesamten Altstadt ein Feuerwerksverbot. In Kirchheim bleibt der Bereich innerhalb des Alleenrings raketenfrei. In den übrigen Kommunen im Landkreis Esslingen gelten eingeschränkte Verbote. Im Großen und Ganzen halten sich die Bewohner an die strengeren Richtlinien.

Das Feuerwerksverbot gilt seit Oktober  2009 aus Brandschutzgründen. Auslöser war ein Brand mit hohem Sachschaden in der Tübinger Altstadt in der Silvesternacht 2008/2009, der durch eine  Feuerwerksrakete ausgelöst  wurde. In Esslingen und in Kirchheim sind es vor allem die Fachwerkhäuser mit ihren hölzernen Konstruktionen, die vor Bränden  geschützt werden müssen. In der gesamten Esslinger Altstadt dürfen keine Feuerwerkskörper eingesetzt werden. Auch die Burg unterliegt dem Verbot. Von dort  abgefeuerte Raketen könnten die Altstadt erreichen.

In Kirchheim ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper zu zünden. Da die Flugbahn und die mögliche Brennwirkung dieser Raketen  sehr unterschiedlich sein können und in der  Innenstadt viele Fachwerkhäuser stehen, gilt das Verbot prinzipiell im gesamten Bereich innerhalb des Alleenrings. Es greift aber auch in unmittelbarer Nähe von anderen Fachwerkhäusern im Stadtgebiet. So erklärt es Dennis Koep aus der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit im  Kirchheimer Rathaus. „Wir haben auch den Eindruck, dass das Verbot überwiegend akzeptiert wird“, sagt Koep.  Die Polizei achte  im Rahmen der Möglichkeiten, zum Beispiel durch Streifen, auf die Einhaltung.

Ähnlich lautet auch das Fazit von Gerhard Gorzellik. Der Leiter des Esslinger Ordnungsamts sieht die Verordnung von 2009 gut umgesetzt und angenommen. Übertretungen seien selten.

Auch in den übrigen Kommunen im Landkreis dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von  Altenheimen und Kindergärten sowie Krankenhäusern eingesetzt werden. Rechtliche Grundlage für die Umsetzung vor Ort  ist das  bundesweite Sprengstoffgesetz. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Während es in den engen Innenstädten raketenfrei bleiben muss, erfreuen sich höher gelegene Standorte großer Beliebtheit für Feuerwerkspartys. In Esslingen wird mit Vorliebe in den Weinbergen an der Neckarhalde gezündet, in Ostfildern ist der Aussichtspunkt an der Breslauer Straße ein beliebter Treff und im Raum Kirchheim steigen die Raketen von der  Teck in die Höhe, insbesondere von deren Gipfel. Als einen  weiteren Tipp nennt Dennis Koep den  Hohenreisach im Norden von Kirchheim. bob

Foto: bul


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