Schotter statt Asphalt

Der Gemeinderat Lichtenwald lehnt eine Vereinbarung mit der Forstverwaltung zur Sanierung des Bannmühletalwegs ab

Auf halbem Weg zwischen Reichenbach und Lichtenwald biegt am Fuß des Schurwaldabhangs der Bannmühletalweg in das Tal des Reichenbachs ab. Das Sträßchen führt zum Gehöft Wagnerwiese, zur Ölmühle und zur weit hinten im Tal gelegenen Bannmühle, die alle drei zur Gemeinde Lichtenwald gehören. Die Straße ist seit vielen Jahren marode. Der Gemeinderat hat nun trotzdem  einen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem für den Staatswald zuständigen Landesbetrieb Forst BW über eine Sanierung wegen langfristig nicht abwägbarer Risiken  abgelehnt.

Der Bannmühletalweg erschließt das lang gezogene Tal des Reichenbachs und weiter nach Norden hin des Katzenbachs. Die Straße dient als Forstweg  wie als Fuß- und Radweg für Ausflügler, Erholungssuchende und Wanderer. In den  sieben Gebäuden der Wagnerwiese, der Ölmühle und der Bannmühle leben  rund 20 Lichtenwalder Bürger. Doch die Straße ist  in einem miserablen Zustand. An vielen Stellen ist die Fahrbahndecke aufgeplatzt, tiefe Schlaglöcher wechseln sich mit Strecken von zerbröckeltem Asphalt ab. Mancherorts findet man statt Asphalt nur Schotter und schlammige Stellen vor.

Eigentümer des Bannmühletalwegs ist Forst BW. In den vergangenen zehn Jahren hatte die Gemeinde Lichtenwald immer wieder mit der Forstverwaltung des Landes Baden-Württemberg über eine Neu-Asphaltierung des Wegs verhandelt. Eine Einigung war stets daran gescheitert, dass Forst BW den Weg als Forstweg betrachtet, der keine Asphaltdecke benötigt und auf dem Anlieger nur ausnahmsweise fahren dürfen.

Recherchen der Gemeindeverwaltung hatten zutage gefördert, dass bereits im Jahr 1879 ein Vertrag zwischen dem Forstamt Plochingen und der Gemeinde Hegenlohe regelte, dass das Forstamt den Weg unterhält, der zu der Zeit als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft und damit öffentlich war. Zum Privatweg des Staatsforstes wurde der Weg im Jahr 1942.

„Diese Entwidmung geschah aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen“, sagt Bürgermeister Ferdinand Rentschler. Und sie zog Folgekosten nach sich. So zahlte 1967 die Gemeinde Hegenlohe 5000 Mark für die Asphaltierung an das staatliche Forstamt Esslingen und verpflichtete sich, jährlich 165 Mark für Wegeunterhaltung zu überweisen. Genutzt hatte es wenig, denn schon ein Jahr später klagten Anwohner über Schäden am Weg, dessen Ausbau „teuer und doch nutzlos“ gewesen sei.

In den vergangenen Monaten hatte sich nun in Sachen Sanierung ein Verhandlungsergebnis abgezeichnet, das aus Sicht der Verwaltung als „ein sehr guter und gangbarer Kompromiss“ gelten konnte. Demnach hätte die Gemeinde den Bannmühletalweg für 90 000 Euro sanieren und asphaltieren lassen, Forst BW hätte 47 600 Euro übernommen. Laut diesem „Gestattungsvertrag“ wäre „die Nutzung einem beschränkten Personenkreis, insbesondere auch für die Anlieger am Bannmühletalweg einschließlich deren Besucher, gestattet“ worden. Die Gemeinde hätte für die Vertragslaufzeit von 30 Jahren die Verkehrssicherungs- und die Instandhaltungspflicht für den Weg übernehmen müssen.

Dies führte zu einer regen Debatte im Gemeinderat, der den Kompromiss schließlich ablehnte, wobei nicht zuletzt die lange Laufzeit des Vertrags und befürchtete Folgekosten ausschlaggebend waren.

Bürgermeister  Rentschler sagte, der Beschluss sei „sehr bedauerlich für die Anwohner“. Nun bleibe wohl nichts anderes übrig, als die Straße in einen Schotterweg zurück zu versetzen, „damit wenigstens die Kraterlandschaft auf der Strecke ein Ende hat“. 

pst/Foto: Peter Stotz


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