Steuerentlastungen, höhere Renten, höheres Briefporto und mehr Kindergeld – Was sich im Jahr 2016 ändert
Arbeitnehmer und Familien werden im nächsten Jahr steuerlich erneut geringfügig entlastet. Zudem steigen Kinderfreibetrag und Kindergeld. Die Renten dürften zum Juli kräftig steigen. Noch etliche andere Änderungen kommen auf die Bürger 2016 zu:
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag. Nichtarbeitnehmer – etwa Rentner oder Vermieter – müssen erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben.
Kinderfreibetrag: Der Freibetrag wird auf 4608 Euro im Jahr angehoben und steigt damit um 96 Euro pro Kind (48 Euro für jeden Elternteil).
Kindergeld: Das Kindergeld wird um weitere zwei Euro je Kind und Monat angehoben. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt um 20 Euro auf 160 Euro.
Sparer: Nach Angaben des Steuerzahlerbundes sind seit 1. Januar Freistellungsaufträge nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliegt. Ein neuer Freistellungsauftrag muss nach Angaben des Bankenverbands vom Kunden aber nicht gestellt werden. Sollte die Steuer-ID fehlen, reiche es, diese der Bank mitzuteilen.
Vorsorgeaufwendungen: Für die Berücksichtigung als Sonderausgaben gilt bei Vorsorgeaufwendungen für das Alter laut Steuerzahlerbund nun ein Höchstbetrag von 22 767 Euro (2015: 22 172 Euro). 2016 könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden.
Kfz-Steuer: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, werden für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Rentenbesteuerung: Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
Rente: Der Rentenbeitrag bleibt bei 18,7 Prozent. Die Renten dürften zum 1. Juli 2016 um knapp 4,4 Prozent im Westen und um rund fünf Prozent im Osten steigen.
Sozialabgaben: Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigen bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf 4237,50 Euro im Monat; bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6050 auf 6200 Euro.
Hartz IV: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 auf 404 Euro. Leben zwei Erwachsene in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, sollen sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro erhalten.
Übergangspflege: Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert.
Pflege: Mit dem Pflegestärkungsgesetz bekommen Patienten mit Demenz, mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Da die Umstellungen einige Zeit in Anspruch nehmen, wird das neue Begutachtungsverfahren erst 2017 starten. Dann wird auch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,35 Prozent auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) erhöht.
Palliativmedizin: Die Versorgung sterbenskranker Menschen wird verbessert. Das Gesetz sieht vor, dass in ländlichen Regionen die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ausgebaut wird. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize wird verbessert. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten auch Sachkosten wie Fahrten ehrenamtlicher Mitarbeiter berücksichtigt.
Sterbehilfe: Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Mit der Neuregelung dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Sterbehilfe als Dienstleistung mehr anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.
Facharzttermin: Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht.
BAföG: Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 werden die BAföG-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung könnten dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohne, maximal 537 Euro. Die Zuschüsse für Handwerker während ihrer Fortbildung zum Meister werden ab 1. August 2016 angehoben.
Briefkosten: Das Porto für den Standardbrief (bis 20 Gramm) ist von 62 auf 70 Cent gestiegen, das für den Maxibrief (bis 1000 Gramm) von 2,40 auf 2,60 Euro. Ein Einschreiben kostet 2,50 Euro (bisher 2,15 Euro).
Telefonieren/Surfen: Vom 30. April 2016 an wird nach Angaben der Verbraucherzentralen Telefonieren und Surfen in der EU erneut billiger. Die Preis-Obergrenzen würden von Höchstaufschlägen auf den jeweiligen Heimtarif abgelöst. Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent; jedes Megabyte Datenvolumen höchstens fünf Cent mehr (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).
Fernsehen: Wer per Antenne fernsieht, dem verspricht der verbesserte Standard DVB-T2, der ab 2016 schrittweise kommt, bessere Fernsehbilder und mehr Programme.
Effizienzlabel: Nun gilt für Heizungsgeräte im Bestand eine eigene Kennzeichnung, das „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden.
Elektroschrott: Auch große Handelsgeschäfte sind künftig verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurückzunehmen. Verbraucher sind verpflichtet, die alten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Dies können sie bisher bei den kommunalen Sammelstellen. Ab 24. Juli 2016 müssen auch große Geschäfte ausgediente Smartphones oder Fernseher kostenlos zurücknehmen. dpa / Foto: dpa