Überbrücken und freimachen

Mit Brückentagen lassen sich auch 2019 Urlaubszeiten verlängern – Behörden unterliegen Sonderregeln

Alle Jahre wieder: Der Blick in den Kalender des kommenden Jahres zeigt, mit welchen geschickt platzierten Urlaubstagen man als Arbeitnehmer möglichst viel Freizeit gewinnen kann. Auch 2019 ergeben sich Möglichkeiten. Aber: Einen Anspruch auf die sogenannten Brückentage haben Angestellte nicht.

Das Jahr 2019 fängt für „Brückenbauer“ gar nicht gut an: Die Heiligen Drei Könige am 6. Januar, als Feiertag in Baden-Württemberg und Bayern ein praktischer Ausklang der Weihnachtsferien, fallen auf einen Sonntag. Doch über das Jahr verteilt liegen die meisten der freien Feiertage in der Woche – eignen sich also gut, um davor oder danach geschickt Urlaub zu nehmen.

Zwei fest auf Donnerstag terminierte Feiertage im Frühjahr und Sommer, Christi Himmelfahrt am 30. Mai und Fronleichnam am 20. Juni, sind bei Brückenbauern willkommen. Mit jeweils einem freien Freitag beginnen extra lange Wochenenden bereits am Mittwoch.

Einen zweiwöchigen Urlaub können sich Arbeitnehmer günstig zusammenstellen, die am Freitag, 7. Juni, den letzten und am Montag, 24. Juni, den ersten Arbeitstag haben. In den zwei Wochen liegen der Pfingstmontag (10. Juni) und Fronleichnam als Geschenke.

Doch zurück ins frühe Frühjahr: Die Osterzeit lässt sich vorne und hinten verlängern. Wer vor dem Karfreitag am 19. April vier Tage freinimmt, hat insgesamt acht Tage frei. Noch besser: Vier Urlaubstage nach Ostern ergeben zehn Tage Freizeit. Und wer noch Montag und Dienstag, 29. und 30. April, dranhängt, nimmt Mittwoch, den 1. Mai, noch mit, geht am 2. Mai wieder arbeiten und kann auf 13 Tage Urlaub zurückblicken. Ähnlich begeistern dürfte die Zeit um den Tag der Deutschen Einheit, den 3. Oktober. Der Freitag danach ergibt ein langes Wochenende. Allerheiligen, das am 1. November auf einen Freitag fällt, verlängert ohne weiteres Zutun dieses Wochenende. Weihnachten wiederum bietet viele Möglichkeiten, da die Feiertage keinen Samstag oder Sonntag verschwenden und mitten in der Woche liegen. Da der 24. Dezember als halber Arbeitstag gilt, müssen Arbeitnehmer zweieinhalb Tage frei nehmen, um eine Woche Urlaub zu haben. Montag, der 30. Dezember, und der folgende halbe Silvestertag ergeben zwölf Urlaubstage. Wer dann noch den 2. und 3. Januar 2020 freinimmt, muss erst am Dienstag, 7. Januar, wieder arbeiten gehen. Zumindest in Baden-Württemberg, denn die Heiligen Drei Könige fallen auf einen Montag. So fängt das übernächste Jahr schon gut an für Brückenbauer.

Das Thema Urlaub wirft immer wieder rechtlich relevante Fragen auf. Die Experten des Internetportalsarbeitsrechte.de stellen klar: Ein Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche seines Mitarbeiters berücksichtigen. Urlaubsanträge dürfen nur aus dringenden betrieblichen Gründen wie die fristgerechte Erfüllung eines Auftrags, personelle Engpässe, weil alle Angestellten gleichzeitig Urlaub machen wollen, Abschluss- und Inventurarbeiten oder ein erhöhtes Arbeitsvolumen abgelehnt werden. Oder wenn hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden: Das trifft im besonderen Maße für Behörden wie die Landkreisverwaltung zu. Dort regelt der Sitzungsterminkalender den Urlaub der Amtsleiter, des Landrats, der Protokollführer und anderer maßgeblicher Personen. „Sitzungsfrei sind eben nur die Ferien“, erklärt Peter Keck, der Pressesprecher des Landratsamts Esslingen. Das bedeutet auch für Männer und Frauen ohne schulpflichtige Kinder oder Ehepartner im Schulbetrieb, dass sie nur in den Ferien verreisen können. Das betrifft auch die Bundeskanzlerin. Auch Angela Merkel muss ihren Urlaub in die sitzungsfreie Zeit legen.

Ansonsten regeln die Abteilungsleiter im Landratsamt  die Urlaubswünsche ihrer Mitarbeiter. Feste Regeln gebe es jedoch nicht, sagt Keck. „Das wird im Team, im Gespräch miteinander entschieden.“ Die Voraussetzung sei, dass das Funktionieren der  einzelnen Ämter  immer gewährleistet sei. bob/Foto: dpa

Info: Im Internet finden sich unter dem Stichwort Brückentage Seiten, die bei der Urlaubsplanung helfen.


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