Sieben Gemeinden fordern besseren Lärmschutz seitens des Flughafens

Vom Flughafen Stuttgart darf nicht mehr Lärm ausgehen als im Jahr 1978: Das ist in seiner Betriebsgenehmigung festgeschrieben. Das werde „sehr gut eingehalten“, schreibt der Lärmschutzbeauftragte des Airports in seinem Jahresbericht 2018. Gleichzeitig sehen sich die Gemeinden nordöstlich der Start- und Landebahnen zunehmend von Fluglärm belästigt. Sie haben gemeinsam eine Resolution verabschiedet.
Schon im April dieses Jahres hat der Gemeindeverwaltungsverband Plochingen-Altbach-Deizisau das gemeinsame Papier verfasst, dem sich inzwischen mehrere Nachbarkommunen angeschlossen haben. Denn die Bürger nehmen die Entwicklung beim Fluglärm anders wahr als dies im Jahresbericht und in der aktuellen Überprüfung des Flughafen-Lärmaktionsplans von 2014 steht. Das zeigt auch die Zahl der Beschwerden, die sich im Jahr 2018 mehr als verdoppelt hat. Ein Grund dafür könnte sein, dass die offiziellen Messwerte laut Vorschrift zu Mittelwerten über mehrere Stunden verrechnet werden. Wahrgenommen werden von den Menschen aber vor allem die Spitzenwerte, also einzelne, laute Flieger, besonders in der Nacht.
Im Jahr 2018 ist zudem zum ersten Mal seit 2009 die Zahl der Flugbewegungen in Stuttgart wieder angestiegen, bei der Zahl der Passagiere wurde ein Rekord erreicht. Hinzu kam, dass mehr Flugzeuge als in anderen Jahren in östlicher Richtung starteten. Es waren gut 50 Prozent, also rund zehn Prozent mehr als im langjährigen Mittel. Grund dafür ist nach Angaben des Flughafens, dass überdurchschnittlich häufig Ostwind wehte und Flugzeuge mehr Auftrieb bekommen, wenn sie gegen den Wind starten. Insgesamt gingen 1233 Beschwerden ein, das waren 55 Prozent mehr als 2017. Der Lärmschutzbeauftragte weist allerdings darauf hin, dass allein drei Personen, die er „Dauerbeschwerdeführer“ nennt, mehr als 30 Prozent der Beschwerden ausmachten. Und dass sich im warmen Sommer 2018 die Menschen mehr im Freien aufgehalten und damit die Flugzeuggeräusche stärker wahrgenommen hätten.
Häufigster Beschwerdegrund waren mit 287 Nennungen die Nachtflüge. Dabei gelten seit 2014 Nachtflugbeschränkungen: Gestartet werden darf von 6 bis 23 Uhr, gelandet werden noch eine halbe Stunde später. Aber es gibt Ausnahmen: wenn Flugzeuge verspätet sind, bei medizinischen Notfällen oder aber für Nachtluftpostflüge der Deutschen Post. Außerdem gelten die Regeln lediglich für den zivilen Luftverkehr; Militärmaschinen oder Hubschrauber sind davon ausgenommen.
Den Gemeinden, die die Resolution unterzeichnet haben, ist das zu viel. Sie fordern, das Nachflugverbot strikt einzuhalten und in den Übergangsstunden die Gebühren für lautere Maschinen weiter zu erhöhen. Erlöse aus diesen Gebühren sollen unmittelbar für Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen und bei direkt betroffenen Anliegern eingesetzt werden. Weiterhin sollen die Nachtflüge gerecht auf beide An- und Abflugrichtungen verteilt werden, denn gerade von den Postflügen sehen sich die Unterzeichner-Kommunen besonders betroffen.
„Keine zweite Startbahn“
„Wir lehnen alle Ausbaupläne des Flughafens zur Ausweitung des Flugbetriebes ab. Insbesondere sind die Überlegungen zum Bau einer zweiten Startbahn endgültig aufzugeben“, heißt es in der Resolution. Dass mittlerweile viele leisere Flugzeuge unterwegs sind, bewerten sie positiv – an diesen Stand der Technik müssten aber die Grenzwerte angepasst werden. Den Referenzwert von 1978 halten die Gemeinden für überholt. Unterschrieben haben die Resolution neben Plochingen, Altbach und Deizisau auch die Schurwaldgemeinden Baltmannsweiler und Lichtenwald, ebenso Wernau und Esslingen. aia / Foto: Menner/Flughafen Stuttgart