Zunächst keine Strafen

Zum neuen Jahr gelten in Stuttgart Fahrverbote für ältere Diesel – Etliche Ausnahmen – Schwierig zu kontrollieren

Die Schilder stehen schon, zum 1. Januar wird das Diesel-Fahrverbot im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet dann zumindest in Teilen „scharf“ gestellt.

Als erste deutsche Großstadt führt Stuttgart zum 1. Januar Diesel-Fahrverbote für eine gesamte Umweltzone ein. Sie gelten zunächst nur für ältere Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 5 schaffen. Für Einwohner gelten die Verbote erst ab 1. April. Es gibt reichlich Ausnahmen, etwa für Handwerker. Polizei und Stadt kündigten zudem an, bei Verstößen zunächst eine Weile noch ein Auge zuzudrücken. Irgendwann zahlen Dieselsünder aber mehr als 100 Euro.

Warum gibt es in Stuttgart  Diesel-Fahrverbote?

Die Landeshauptstadt kämpft seit Jahren gegen eine zu hohe Belastung der Luft mit Schadstoffen. Verstärkt durch die Kessellage werden die EU-Grenzwerte immer wieder überschritten. Während die Belastung durch Feinstaub zuletzt besser wurde, liegen die Werte bei Stickstoffdioxid meist noch weit über dem Grenzwert. Quelle für Stickstoffdioxid ist vor allem das Auto.

Für welche Fahrzeuge gilt das Diesel-Verbot?

Betroffen vom Fahrverbot sind alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Diesel mit  Abgasnorm ab Euro 5 sind vom Verbot noch ausgenommen.

Wo gilt das Diesel-Verkehrsverbot?

Stuttgart ist die bundesweit erste Stadt, in der das Fahrverbot ganzjährig in einer kompletten Umweltzone gilt – also im gesamten Stadtgebiet.

Ab wann gilt das Fahrverbot?

Ab 1. Januar 2019. Für Einwohner der Stadt Stuttgart gibt es eine Übergangsfrist. Ab April gilt das Verbot dann auch für sie.

Gibt es Ausnahmen?

Jede Menge. Neben dem Lieferverkehr sind Handwerker und  Krankenwagen, Polizei und Katastrophenschutz ausgenommen. Für Wohnmobile, Reisebusse oder Arztbesuche können Ausnahmen beantragt werden. Auch Einpendler und Touristen dürfen sie beantragen.

Wer kontrolliert?

In klassischer Aufteilung ist die Polizei für den rollenden Verkehr zuständig, plant aber zunächst keine gezielten Kontrollen. Diesel-Sünder sind sozusagen Beifang. In der Umweltzone stehende Fahrzeuge werden von städtischen Mitarbeitern überprüft, aber auch nur dann, wenn durch Diesel-Kennzeichnung am Kofferraum oder äußere Merkmale eine Überprüfung naheliegt – oder wenn sie durch falsch parken auffallen und ohnehin ein Bußgeldverfahren läuft.

Sind in der Umweltzone zugelassene Diesel gekennzeichnet?

Nein. Zwar hätten Land und Stadt gerne eine blaue Plakette ergänzend zur grünen, gelben und roten gehabt, doch da war Berlin dagegen. Die Idee einer speziellen Stuttgart-Plakette zur besseren Kontrolle der Fahrverbote wurde wegen des enormen Aufwands verworfen. Bleibt das Problem: Rein äußerlich ist die Euronorm nicht zu erkennen.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten den Sünder eine Rechnung in Höhe von 108,50 Euro – aber es gibt keinen Punkteeintrag im Fahrerlaubnisregister.

Ab wann drohen Autofahrern tatsächlich Bußgelder?

Einpendlern drohen diese eigentlich vom 1. Januar an, Einwohnern mit Fahrzeugen mit S-Kennzeichen ab 1. April des neuen Jahres. Jedoch wollen sich Polizei und Stadt bürgernah und verständig zeigen – wie bei jeder neuen Regelung, teilen sie mit. Heißt: Zunächst bleibt es bei Verstößen bei Ermahnungen und Informationen. Wie lange sich die Autofahrer darauf verlassen können, ist aber unklar. dpa/ Foto: dpa


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